Informationen Befähigungsprüfung
Aktuelle Informationen!
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Mit 22. September 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung für die psychosoziale Beratung in Kraft. In Zukunft bestehen mehrere Möglichkeiten, sich als Psychosoziale BeraterIn ausbilden zu lassen bzw. diese Tätigkeit selbstständig auszuüben.
Für alle bestehenden Mitglieder gibt es die Möglichkeit, sich auf den NQR-Level VI upzugraden und somit das staatliche Siegel „staatlich geprüfte psychosoziale BeraterIn zu führen. Dieses Siegel entspricht dem Abschluss eines Bachelorstudiums und ist diesem in der Wertigkeit gleichgestellt.
Mitglieder, die drei Jahre einen aufrechten Gewerbeschein haben, können eine erleichterte Befähigungsprüfung absolvieren.
Die Informationen und Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich.
In Kärnten findet keine Befähigungsprüfung statt. Bitte wenden Sie sich an die Meisterprüfungsstellen Steiermark, Wien oder Tirol.