Persönliche Dienstleister, Fachvertretung
Tuina, Heilmassage, Heilkunde
Gewerbeordnung: Infos zur Ausübungsberechtigung.
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Gutachten des Bundesministeriums.
Da das Gutachten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sich ausschließlich mit der rechtlichen Beurteilung von Kinder-Tuina befasst, stellt sich die Frage, ob die Anwendung von Tuina an Erwachsenen ebenfalls als Ausübung der Heilkunde gemäß § 2 Abs 1 Z 11 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen ist oder ob diese Tätigkeit, wenn sie an Erwachsenen praktiziert wird, einer Gewerbeberechtigung und wenn ja welcher zugänglich ist.
Unerheblich ob Kinder oder Erwachsene.
Da es sich um eine Heilmassage im Rahmen der TCM handelt und diese Tätigkeit der Heilkunde zuzuordnen ist, ist es unerheblich, ob Tuina an Kindern oder an Erwachsenen ausgeübt wird. Für die Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer Gewerbeanmeldung verbleibt daher kein Raum.
Stand: 26.01.2016