Metalltechniker, Landesinnung

Beschluss der Unabhängigen Schiedskommission zu Preisänderungen durch Stahlpreiserhöhungen

Preiserhöhungen im Rahmen von vereinbarten Preisgleitklauseln

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) mit Wirksamkeit 1.3.2021 festgestellt, dass eine durch Stahlpreiserhöhungen verursachte Preisänderung am Anteil "Material" nur dann zulässig ist, wenn die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Gesamtpreis 2 % überschreitet (Bagatellgrenze). Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preisminderungen.

Die Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission ist mit 12 Monaten - gerechnet ab 1.3.2021 - befristet.

Die Details der Empfehlung entnehmen Sie bitte dem Ergebnisprotokolle der 131. Sitzung vom 30. März 2021.

Weitere interessante Artikel
  • Hufeisen und Schmiedewerkzeug
    Hufbeschlag-Schule im Pferdezentrum Stadl-Paura nach Generalsanierung wiedereröffnet
    Weiterlesen
  • Detailansicht Euroscheine auf Dokumenten liegend, daneben Taschenrechner und Kugelschreiber
    Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor im Metallgewerbe
    Weiterlesen
  • Person mit Schutzbrillen und Handschuhen beugt sich über Metallwerkstück und nimmt Messung mit Lineal vor
    Ernst Stauder im Gespräch über Aus- und Weiterbildung in der Metalltechnik
    Weiterlesen