Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

WKÖ-Fachverband: Positive Zweckbindung für österreichisches Programm in der ORF-Novelle gesetzlich verankern

Obmann Alexander Dumreicher-Ivanceanu: Zweckbindung von 20 % der Haushaltsabgabe stärkt die Partnerschaft des ORF mit den österreichischen Kreativen und dem Publikum

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Wien (OTS) - „Der Publikums-Erfolg des ORF beruht auf der Präsenz heimischen Programms, das den ORF unverwechselbar macht und seine Identität im Sinne des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags schafft. Die viel gesehenen Filme, Serien, Dokumentationen, Shows und Magazine aus Österreich stehen im Zentrum dieses Auftrags, der nun erfreulicherweise um einen Kinder-Kanal erweitert wird. Um sicherzustellen, dass die Neuregelung der ORF-Finanzierung durch die Haushaltsabgabe den österreichischen Programmanteil entsprechend stärkt, ist eine verbindliche positive Zweckbindung für unabhängiges Programm in allen Kategorien von mindestens 20 % der Haushaltsabgabe festzuschreiben“, kommentiert Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft die aktuellen Begutachtungsentwürfe zur Finanzierung des ORF und seiner zukünftigen Digitalstrategie: “Uns geht es darum, die Partnerschaft des ORF mit den österreichischen Kreativen und damit dem Publikum zu stärken.“

„Diese verbindliche positive Zweckbindung wäre eine wichtige Finanzierungssäule für den gesamten audiovisuellen Sektor. Damit kann die für die Programmgestaltung notwendige langfristige Planungssicherheit gewährleistet werden. Der ORF ist prioritärer Partner für die österreichische Film- und Musikwirtschaft und ein wichtiges Schau- bzw. Hörfenster, von der Show bis zur Serie, von Opernübertragungen zum Kabarett, von der Hochkultur zur Grätzl-Culture, vom Kinderprogramm zum Politik-Magazin, vom Kinofilm zum Landkrimi und von der Heimatsendung zu Universum“, so Dumreicher-Ivanceanu.

Andreas Kamm, Obmann des TV-Ausschusses, ergänzt: „Wie bei jeder guten Flasche kommt es auf den Inhalt an. Bei den Diskussionen zur ORF-Finanzierung darf die Politik das Wichtigste nicht ‚vergessen‘: den Inhalt. Wofür zahlen zukünftig die österreichischen Haushalte die ORF-Abgabe? Für das beliebte österreichische Programm und nicht für US-amerikanische oder deutsche Serien, Filme und Kinderprogramme. Denn diese bekommt das Publikum auf anderen Sendern, und das gratis. Die österreichischen Zuschauer:innen sehen den ORF wegen des österreichischen Programms, das nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk liefern kann. Und genau dieser österreichische Inhalt wird fast zur Gänze von der unabhängigen heimischen TV- und Filmwirtschaft erstellt. Für 2023 erschallen aber schon jetzt Katastrophenrufe für das österreichische Programm, sowohl aus den ORF-Redaktionen als auch aus der heimischen Branche. Entscheidend ist aber, dass nicht dort gespart wird, wo der Inhalt entsteht. Andernfalls entsteht ein Paradoxon: Der ORF bekommt zukünftig pro Jahr 50 Mio. Euro mehr Geld, aber macht um 50 Mio. Euro weniger österreichisches Programm. In Deutschland investiert das ZDF mehr als 30 % der Einnahmen aus der Haushaltsabgabe in unabhängig produzierten Content. Zum Vergleich: Der ORF wendet derzeit nur 16 % der GIS-Gebühren dafür auf. Um der Haushaltsabgabe Sinn zu geben, das gute Überleben des ORF zu sichern und die berechtigten Wünsche des Publikums zu erfüllen, ist es daher unumgänglich, mindestens 20 % der Haushaltsabgabe für unabhängiges, österreichisches Programm als Zweckbindung im Gesetz festzuschreiben. Damit der ‚Flasche‘ auch guter Inhalt gegeben wird.“

Michael Kitzberger, Obmann des Kino-Ausschusses, ergänzt: „Gerade in einer Zeit, in der Content eine immer größere Rolle spielt, ist es wichtig, mit identitätsstiftenden österreichischen Inhalten zur Sicherung des heimischen Produktionsstandortes beizutragen und zusätzlich mit diesen – auch international hocherfolgreichen – Programmen Österreich über die Grenzen hinaus wahrnehmbar zu machen. Das gilt auch für den Kinofilmbereich: Hier ist der ORF über die zusätzliche Finanzierungsschiene des Film-/Fernsehabkommens gesetzlich verpflichtet, jährlich 8 Mio. Euro für die Produktion österreichischer Kinofilme zur Verfügung zu stellen – und ist so ein unerlässlicher Partner des erfolgreichen österreichischen Kinofilmschaffens geworden. Eine Valorisierung ist aber seit 2014 nicht erfolgt. Auch hier liegt es am Gesetzgeber und der Politik, den Wertverlust auszugleichen und bei der Dotierung auf 10 Mio. Euro pro Jahr nachzuziehen.“

Weiters wurde im Jahr 2009 eine Vereinbarung zwischen dem ORF und der „Initiative SOS Musikland“ in Bezug auf die freiwillige Quote für Musik aus Österreich in den ORF-Radios getroffen und seitdem regelmäßig für jeweils drei Jahre verlängert. Die letztgültige Vereinbarung ist mit 2021 ausgelaufen. Auch hier ist es essenziell, dass der ORF eine entsprechende Verpflichtung eingeht, damit österreichische Kultur erhalten bleibt und nicht überfahren wird. Der Gesetzgeber hat auch hier seine politische Verantwortung wahrzunehmen.

Georg Tomandl, stellvertretender Fachverbands-Obmann: „Mit der Sicherung der Finanzierung für den ORF ab 2024 ist nun der Zeitpunkt gekommen, um die Musik-Charta für die kommenden Jahre zu verankern und der blühenden heimischen Musikszene das Tor in die Zukunft im ORF zu öffnen.“

„Nun gilt es, im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags des ORF die positive Zweckwidmung von 20 % der Haushaltsabgabe für österreichisches Programm, die Valorisierung des Beitrags für Kinofilme auf 10 Mio. Euro jährlich und die Anhebung des Anteils österreichischer Musik in den ORF-Radios durch die Musik-Charta umzusetzen. Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft wird sich in den politischen Verhandlungen und im Begutachtungsverfahren zur ORF-Novelle klar dazu positionieren“, so Dumreicher-Ivanceanu abschließend. (PWK147/HSP)

Stand: 19.05.2023

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