Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV)

Bestimmungen zur Durchführung von Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen, Fahrtschreibern und Kontrollgeräten

Lesedauer: 1 Minute

Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) enthält Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen.

Auch regelt die PBStV die Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und Geschwindigkeitsbegrenzern.

Übersicht der Änderungen der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) samt Anhängen. 

10. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (April 2022)

9. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (April 2018)

8. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (Juli 2015)

7. Novelle zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (März 2013)

6. Novelle zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (Juni 2011)

5. Novelle zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (Dezember 2010)

4. Novelle zur Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (März 2010)

Stand: 21.02.2023

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Korrekturplakette und Begutachtungsfristen für Fahrzeuge der Klasse L
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle gem. Anlage 6 PBStV
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    § 57a – Vorgehensweise bei der Weiterverfolgung von Mängeln
    Weiterlesen