Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
© Magele Picture | stock.adobe.com
Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Förderung von Weiterbildungskursen für Kärntner Mitgliedsbetriebe

Die Kärntner Landesinnung der KFZ Technik fördert im Jahr 2023 bestimmte Weiterbildungskurse seiner aktiven Mitglieder im Rahmen der nachstehenden - für Anträge ab 1. Jänner 2023 - geltenden Förderrichtlinien.

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2023

Für die Förderung gelten folgende Richtlinien:

PERSONENKREIS

Aktive Mitglieder der Landesinnung KFZ Technik Kärnten und inklusive folgender Personen:

  • Unternehmer:in (bei Gesellschaften der/die handels- bzw. gewerberechtlicher Geschäftsführer:in, bei Vereinen: Obmann/-frau)
  • Mitarbeiter:in im Unternehmen (inkl. Lehrlinge)

GEFÖRDERTE MASSNAHMEN 

Erfolgreich abgeschlossen:

  • EDV-Office-Kurse, durchgeführt von österr. Instituten mit entsprechender Befugnis
  • Sprachkurse, durchgeführt von österr. Instituten mit entsprechender Befugnis
  • Schulungen im Bereich branchenbezogener Qualitätssicherung
  • alle vom WIFI angebotenen branchenbezogenen Kurse und Seminare 

AUSMASS DER FÖRDERUNG 

Die Förderung beträgt 50 Prozent der Kurskosten, bis zu maximal € 250 pro Mitglied im Kalenderjahr 2023. Insgesamt werden €30.000,- zur Verfügung gestellt. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Eingangs des schriftlichen Ansuchens, wobei jene Mitglieder, welche noch nie eine derartige Förderung in Anspruch genommen haben, vorrangig behandelt werden.  

FÖRDERANTRAG

Das Ansuchen erfolgt schriftlich mittels eines Formblattes an die Landesinnung. Zusätzlich hat der Förderwerber folgende Unterlagen zum Förderantrag beizulegen:

  • Teilnahmebestätigung
  • Rechnung
  • Zahlungsbeleg

Der Antrag ist im Innungsbüro (Europaplatz 1, 9021 Klagenfurt am WS) erhältlich oder hier als Download.

Die Landesinnung behält sich die Prüfung der einlangenden Ansuchen vor. Die zur Verfügung gestellte Förderung muss bis spätestens 31. Dezember 2023 abgerechnet werden. Der Anspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen!

Zu den Förderrichtlinien