Coronavirus-FAQ: WKÖ Informationen für Unternehmen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um COVID-19 im betrieblichen Alltag
Lesedauer: 1 Minute
COVID-19-Bestimmungen ausgelaufen
Mit dem COVID-19-Überführungsgesetz sind per 30.6.2023 die letzten Bestimmungen außer Kraft getreten.
Allgemeine Infos zu Corona und zur Schutzimpfung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.
COFAG-Spätantrags-Richtlinie beschlossen
FAQ - Fragen und Antworten
Stand: 17.9.2024
Übersicht
Wer sich impfen will, muss dies – wie bei einem Arztbesuch – außerhalb der Arbeitszeit tun.
Ist das nicht möglich (z.B. bei einem vorgegebenem Impftermin) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die erforderliche Zeit unter Entgeltfortzahlung frei zu geben. Es liegt ein persönlicher Dienstverhinderungsgrund vor.
Bevorzugt empfohlen wird die Impfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitserlauf.
Allgemein empfohlen wird die Impfung ab dem Alter von 12 Jahren, besonders ab dem Alter von 60 Jahren, für Risikopersonen und Gesundheitspersonal.
Derzeit werden gegen JN.1 gerichtete Variantenimpfstoffe verwendet.
Nähere Details:
Finanzielle Unterstützung für Betriebe
Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen sind ausgelaufen.
- Die SVS bietet individuelle Lösungen wie Ratenvereinbarung oder Herabsetzung der Beitragsgrundlage. Detailinfos unter Individuelle & bedarfsorientierte Unterstützung (svs.at)
- Kurzarbeit: Mit 1.10.2023 erfolgte der Umstieg auf ein Kurzarbeitsmodell, bei dem sich die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für die ausgefallene Arbeitszeit, wie vor Corona, am anteiligen Arbeitslosengeld orientiert. Näheres dazu auf der WKO-Infoseite und der KAMS-Seite zur Kurzarbeitsbeihilfe und Qualifizierungsbeihilfe.
Alle Rechtsauskünfte werden von der WKO nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen. Die WKO übernimmt für die Zuverlässigkeit der Auskünfte keine Haftung.