Kunde zahlt die Rechnung nicht – was tun?
Zur Beantwortung dieser Frage lud Frau in der Wirtschaft (FiW) Völkermarkt ins Café Plaza-Beach am Klopeiner See.
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Es kann (fast) jedem/jeder passieren: Die Rechnung wird nicht bezahlt. Rechtlichen Input, wie mit solchen Fällen effektiv umzugehen ist und wie diese bereits im Vorfeld verhindert werden können, erhielten die anwesenden Unternehmerinnen von Katrin Korak-Kohl, Rechtsanwältin in Völkermarkt.
Praxisnahe Lösungen und präventive Strategien
„Vereinbaren Sie einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung! Stellen Sie die Rechnung sofort mit Zahlungsziel! “ so die Rechtsanwältin und empfahl als weitere praxisnahe Lösungen mit Anzahlungen und Zwischenabrechnungen zu arbeiten. Außerdem wies Sie darauf hin, dass bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels Verzugszinsen in Höhe von 4 % bei Privatpersonen und derzeit13,08 % bei gewerblicher Kundschaft verrechnet werden können.
Damit es aber gar nicht so weit kommt, gab Korak-Kohl präventive Strategien mit auf den Weg: “ Kontaktieren Sie vorab die Gläubigerschutzverbände, um die Bonität des Kunden zu überprüfen. Oder nutzen die die kostenlose Abfrage in der Ediktsdatei.“
Rechtsschutz ist die beste Versicherung
Auf die Wichtigkeit eine Rechtschutzversicherung für das Unternehmen abzuschließen, wies der Versicherungsexperte Reinhard Schneider hin: „Bei einer Mahnklage mit Streitwert von € 10.000,- betragen bereits die Kosten der Einbringung der Klage rund € 1.700,-!“ Dazu kommen noch Kosten für den eignen Anwalt, der Vorschuss für einen Sachverständigen / eine Sachverständige und die Gebühren für die Verhandlungen. „Dies muss alles von der klagenden Partei vorfinanziert werden“, so der Versicherungsexperte.