Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie Kinobetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2024
- Gültigkeit:
- 1.4.2024 - 31.12.2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Zusatzkollektivvertrag
Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Arbeiter:innen, auf die der Kollektivvertrag für Arbeiter in Kinobetrieben Anwendung findet.
§ 2 Mitarbeiter:innenprämie
1) Der Arbeitgeber kann für das Kalenderjahr 2024 eine Mitarbeiter:innenprämie gemäß § 124b Ziffer 447 EStG 1988 in der Höhe von max. € 3.000,00 steuer- und abgabenfrei (§ 49 Abs. 3 Ziffer 30 ASVG) zur Auszahlung bringen.
2) In Betrieben mit Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Mitarbeiter:innenprämie abzuschließen. Kann mangels Vorhandenseins eines Betriebsrates keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, kann diese durch eine vertragliche Vereinbarung mit allen Arbeitnehmer:innen ersetzt werden. Eine sachliche Differenzierung ist zulässig.
§ 3 Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2024 in Kraft und mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Für den Fachverband
Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Mag. Christian Dörfler
FV-Obmann
Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin
Wien, im April 2024