Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter/innen im Handel, gültig ab 1.7.2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Zusatz-Kollektivvertrag für Handelsarbeiterinnen / Handelsarbeiter
Verschiebung von Kündigungsfristen
Abänderung des Punktes XIV
XIV Kündigung
1. Die Sozialpartner vereinbaren die Kündigungsfristen iSd. nachstehender Regelung abzuändern.
2. Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Novellierung der Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 153/2017, gilt Punkt XIV Abs. 6 – 9 des Kollektivvertrages erst für Kündigungen, die nach ab dem Inkrafttreten von § 1159 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 153/2017, ausgesprochen werden.
3. Die Abs. 1 – 4 des Kollektivvertrages für Handelsarbeiterinnen / Handelsarbeiter bleiben bis zum Inkrafttreten der Novellierung der Kündigungsfristen weiterhin gültig.
Wien, am 24. Juni 2021
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Der Präsident:
Dr. Harald Mahrer
Der Generalsekretär:
Abg. z. NR Karlheinz Kopf
SPARTE HANDEL DER
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Der Obmann:
Dr. Rainer Trefelik
Die Spartengeschäftsführerin:
Mag. Iris Thalbauer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA
Der Vorsitzende:
Roman Hebenstreit
Der Bundesgeschäftsführer:
Bernd Brandstetter
Die Fachbereichsvorsitzende:
Christine Heitzinger
Der Fachbereichssekretär:
Andreas Gollner