Zusatzkollektivvertrag für Arbeiter/innen im Handel, gültig ab 1.7.2021

Gilt für:
Österreichweit

Zusatz-Kollektivvertrag für Handelsarbeiterinnen / Handelsarbeiter

Verschiebung von Kündigungsfristen
Abänderung des Punktes XIV

1. Juli 2021


XIV Kündigung

1. Die Sozialpartner vereinbaren die Kündigungsfristen iSd. nachstehender Regelung abzuändern.

2. Aufgrund der Verschiebung des Inkrafttretens der Novellierung der Kündigungsbestimmungen des § 1159 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 153/2017, gilt Punkt XIV Abs. 6 – 9 des Kollektivvertrages erst für Kündigungen, die nach ab dem Inkrafttreten von § 1159 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 153/2017, ausgesprochen werden.

3. Die Abs. 1 – 4 des Kollektivvertrages für Handelsarbeiterinnen / Handelsarbeiter bleiben bis zum Inkrafttreten der Novellierung der Kündigungsfristen weiterhin gültig.


Wien, am 24. Juni 2021

WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH

Der Präsident:

Dr. Harald Mahrer

Der Generalsekretär:

Abg. z. NR Karlheinz Kopf


SPARTE HANDEL DER
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH

Der Obmann:

Dr. Rainer Trefelik 

Die Spartengeschäftsführerin:

Mag. Iris Thalbauer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA

Der Vorsitzende:

Roman Hebenstreit

Der Bundesgeschäftsführer:

Bernd Brandstetter

Die Fachbereichsvorsitzende:

Christine Heitzinger

Der Fachbereichssekretär:

Andreas Gollner