Zusatzkollektivvertrag Bekleidungsindustrie Vorarlberg, Angestellte, gültig ab 1.1.2024
- Gültigkeit:
- 1.1.2024 - 31.12.2024
- Gilt für:
- Vorarlberg
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits.
Artikel I − Geltungsbereich
räumlich: für das Bundesland Vorarlberg
fachlich: für alle Mitgliedsfirmen des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
persönlich: für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist.
Artikel II − Wirksamkeitsbeginn
Der Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Artikel III − Mitarbeiterprämie
Der gegenständliche Kollektivvertrag ermächtigt die Parteien der Betriebsvereinbarung iSd §§ 29ff ArbVG ausdrücklich im Sinne von § 68 Abs 5 Z 5 EStG zum Abschluss von Betriebsvereinbarung(en) zur Gewährung von Mitarbeiterprämie(n) gemäß § 124b EStG für das Kalenderjahr 2024.
Im Fall von Betrieben ohne Betriebsrat ermächtigt der gegenständliche Kollektivvertrag vom Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages erfasste Arbeitgeber/innen und Angestellte, ausdrücklich zum Abschluss von schriftlichen Einzelvereinbarungen zur Gewährung von Mitarbeiterprämie(n) gemäß § 124b EStG in gleicher Höhe für alle Angestellten für das Kalenderjahr 2024. Soll bezüglich der Höhe in Einzelvereinbarungen differenziert werden oder nicht allen Angestellten eine diesbezügliche schriftliche Einzelvereinbarung zum Abschluss angeboten werden, braucht es dafür als Grundlage eine Vereinbarung über die Gestaltung, der die Kollektivvertragspartner dieses Kollektivvertrags schriftlich zustimmen müssen.
Die entsprechende Höhe der Prämie ist bei Teilzeitbeschäftigung im Verhältnis der vereinbarten Arbeitszeit zur kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit zu aliquotieren.
Artikel IV − Geltungsende
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Wien, 22. Dezember 2023
FACHVERBAND TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
Obmann:
Ing. Manfred Kern
Geschäftsführerin:
Mag. Eva-Maria Strasser
BERUFSGRUPPE BEKLEIDUNGSINDUSTRIE
Vorsitzender:
KommR. Ing. Wolfgang Sima
Berufsgruppenleiterin:
Mag. Eva-Maria Strasser
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA
Die Vorsitzender:
Barbara Teiber, MA
Der Bundesgeschäftsführer:
Karl Dürtscher
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh
Wirtschaftsbereichsvorsitzender:
Thomas Schwab
Wirtschaftsbereichssekretär:
Mag. Albert Steinhauser
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA Vorarlberg
Vorsitzender
Friedrich Dietrich
Geschäftsführer
Marcel Gilly