Lohntafeln für Arbeiter/innen im Handel, gültig ab 1.1.2023
- Gültigkeit:
- 1.1.2023 - 31.12.2023
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohntafeln für Handelsarbeiter 2023
A) Allgemeiner Groß- und Einzelhandel
Mindestlöhne
1)
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben und nicht mit spezifischen Lagertätigkeiten betraut sind, z. B.: Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, Wächterinnen/Wächter;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.850,00 | 11,08 |
b) bis zu 10 Jahren | 1.857,00 | 11,12 |
c) bis zu 17 Jahren | 1.874,00 | 11,22 |
d) über 17 Jahre | 1.893,00 | 11,34 |
2)
- Arbeiten zur Lagerung und Bereitstellung für Kommissioniertätigkeiten, sowie Arbeiten bei der Warenübernahme und Warenausgabe oder der Regalbetreuung;
- Verkaufsvorbereitung und Verpackungsarbeiten;
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne einer Professionistin/eines Professionisten erforderlich ist;
- Beifahrerinnen/Beifahrer in der Zustellung;
- Möbelmonteurinnen/Möbelmonteure die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.879,00 | 11,25 |
b) bis zu 10 Jahren | 1.909,00 | 11,43 |
c) bis zu 17 Jahren | 1.939,00 | 11,61 |
d) über 17 Jahre | 1.960,00 | 11,74 |
Ferialarbeitnehmerinnen/Ferialarbeitnehmer die während der schulischen Ausbildung (Sekundarstufe 2) außerhalb der Schulzeit Tätigkeiten unter Anweisung im Ausmaß von max. 2 Monaten im Kalenderjahr verrichten, erhalten einen Monatslohn von 50 % der Stufe a;
3)
- Arbeiterinnen/Arbeiter mit Kommissioniertätigkeiten;
- Arbeiterinnen/Arbeiter die einen Staplerschein haben und durch diesen Betrieblich zum Einsatz kommen,
- Metallsortiererinnen/Metallsortierer im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall;
- Möbelmonteurinnen/Möbelmonteure mit Elektro und Wasserausbildungszertifikat sofern diese Betrieblich zum Einsatz kommen und die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben;
- Kraftwagenlenkerinnen/Kraftwagenlenker von ein und zwei Spurigen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführerinnen/Kranführer;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 1.951,00 | 11,68 |
b) bis zu 10 Jahren | 1.968,00 | 11,78 |
c) bis zu 17 Jahren | 2.028,00 | 12,14 |
d) über 17 Jahre | 2.054,00 | 12,30 |
4)
- Kraftwagenlenkerinnen/Krafwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenkerinnen/Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 2.006,00 | 12,01 |
b) bis zu 10 Jahren | 2.016,00 | 12,07 |
c) bis zu 17 Jahren | 2.092,00 | 12,53 |
d) über 17 Jahre | 2.130,00 | 12,75 |
5)
- Berufskraftfahrerinnen/Berufskraftfahrer, welche die Lehrabschlussprüfung positiv absolviert haben;
- Professionist:innen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die für die Ausübung der Tätigkeit(en) im Betrieb Relevanz hat;
- Autogenschneiderinnen/Autogenschneider im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall;
mit einer Betriebszugehörigkeit | Euro Pro Monat | Euro pro Stunde |
---|---|---|
a) bis zu 1 Jahr | 2.040,00 | 12,22 |
b) bis zu 10 Jahren | 2.050,00 | 12,28 |
c) bis zu 17 Jahren | 2.130,00 | 12,75 |
d) über 17 Jahre | 2.168,00 | 12,98 |
B) Betriebe des Bundesgremiums Agrarhandel, die den Wein- und Spirituosengroßhandel ausüben
Gültig für ArbeitnehmerInnen, die bis zum 31.12.2021 in den Betrieb eingetreten sind.
Für Eintritte ab 1.1.2022 ist die Lohntafel A anzuwenden
Mindestlohn pro Monat | ||||
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Lohngruppe | I. | II. | III. | IV. |
im 1. – 2. | 2.234,00 | 2.063,00 | 1.893,00 | 1.850,00 |
im 3. – 5. | 2.242,00 | 2.087,00 | 1.913,00 | 1.857,00 |
im 6. – 10. | 2.270,00 | 2.099,00 | 1.928,00 | 1.862,00 |
im 11. – 15. | 2.308,00 | 2.145,00 | 1.961,00 | 1.893,00 |
im 16. - 20. | 2.363,00 | 2.188,00 | 1.993,00 | 1.928,00 |
im 21. - 25. | 2.393,00 | 2.224,00 | 2.025,00 | 1.962,00 |
ab dem 26. | 2.437,00 | 2.269,00 | 2.061,00 | 1.994,00 |
Jahr der Betriebszugehörigkeit |
I. Vorabeiterinnen/Vorarbeiter: Als Vorarbeiterinnen/Vorarbeiter gilt jene Arbeitnehmerinnen/jener Arbeitnehmer, der als solcher von der Arbeitgeber/dem Arbeitgeber bestellt wurde.
II. Facharbeiterinnen/Facharbeiter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer: Als Facharbeiterin/ Facharbeiter gilt jene/jener Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, die/der überwiegend in ihrem/seinem erlernten Beruf im Betrieb verwendet wird.
III. Angelernte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Mitfahrerinnen/Mitfahrer
IV. Sonstige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer