Lohntafeln für Arbeiter/innen im Handel, gültig ab 1.1.2021

Übersicht Lohntabellen A, B und C

Gilt für:
Österreichweit



Lohntafeln für Handelsarbeiter 2021

A) Allgemeiner Groß- und Einzelhandel

Mindestlöhne

1) 
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben und nicht mit spezifischen Lagertätigkeiten betraut sind, z.B.: Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, Wächterinnen/Wächter; mit einer Betriebszugehörigkeit

 Euro Pro MonatEuro pro Stunde
  a) bis zu 1 Jahr 1.642,00  9,83
  b) bis zu 10 Jahren 1.650,00  9,88
  c) bis zu 17 Jahren 1.666,00  9,98
  d) über 17 Jahre 1.684,00  10,08

2)

  • Arbeiten zur Lagerung und Bereitstellung für Kommissioniertätigkeiten, sowie Arbeiten bei der Warenübernahme und Warenausgabe oder der Regalbetreuung;
  • Verkaufsvorbereitung und Verpackungsarbeiten;
  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne einer Professionistin/eines Professionisten erforderlich ist;
  • Beifahrerinnen/Beifahrer in der Zustellung;
  • Möbelmonteurinnen/Möbelmonteure die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben;

mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
a) bis zu 1 Jahr 1.676,00 10,04
b) bis zu 3 Jahren 1.689,00  10,11
c) bis zu 10 Jahren 1.720,00  10,30
d) bis zu 17 Jahren 1.749,00  10,47
e) Über 17 Jahre 1.769,00  10,59

Ferialarbeitnehmerinnen/Ferialarbeitnehmer die während der schulischen Ausbildung (Sekundarstufe 2) außerhalb der Schulzeit Tätigkeiten unter Anweisung im Ausmaß von max. 2 Monaten im Kalenderjahr verrichten, erhalten einen Monatslohn von 50 % der Stufe a;

3)

  • Arbeiterinnen/Arbeiter mit Kommissioniertätigkeiten;
  • Arbeiterinnen/Arbeiter die einen Staplerschein haben und durch diesen Betrieblich zum Einsatz kommen;
  • Metallsortiererinnen/Metallsortierer im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall;
  • Möbelmonteurinnen/Möbelmonteure mit Elektro und Wasserausbildungszertifikat sofern diese Betrieblich zum Einsatz kommen und die keine ihrer Verwendung entsprechenden Lehrabschluss haben;
  • Kraftwagenlenkerinnen/Kraftwagenlenker von ein und zwei Spurigen Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführerinnen/Kranführer;

mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
a) bis zu  1 Jahr 1.770,00  10,60
b) bis zu 10 Jahren 1.787,00  10,70
c) bis zu 17 Jahren 1.845,00  11,05
d) Über 17 Jahre 1.871,00  11,20
4)

Kraftwagenlenkerinnen/Kraftwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenkerinnen/Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer; mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
a) bis zu 1 Jahr 1.824,00  10,92
b) bis zu 10 Jahren 1.834,00  10,98
c) bis zu 17 Jahren 1.906,00  11,41
d) über 17 Jahre 1.940,00 11,62

5)

  • Berufskraftfahrerinnen/Berufskraftfahrer, welche die Lehrabschlussprüfung positiv absolviert haben;
  • Professionistinnen/Professionisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ausschließlich als solche im Betrieb verwendet werden;
  • Autogenschneiderinnen/Autogenschneider im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall;

mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
a) bis zu 1 Jahr 1.857,00 11,12
b) bis zu 10 Jahren 1.867,00  11,18
c) bis zu 17 Jahren 1.940,00  11,62
d) über 17 Jahre 1.975,00  11,83

B) Warenhäuser

Diese Lohntafel gilt für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die vor dem 1. Jänner 1996 in eine der nachstehenden Firmen eingetreten sind:
A.GERNGROSS, Kaufhaus AG, Wien 7, mit den Betriebsstätten Warenhaus STEFFL, Wien 1;
Kaufhaus GERNGROSS, Franz-Josefs-Bahnhof, Wien 9, Kaufhaus GERNGROSS Wien 21; Kaufhaus PASSAGE, Linz; Kaufhaus Tyrol, Innsbruck; Kaufhaus NIMO, Feldkirchen.
A.GERNGROSS Grundstücks-AG, Wien 7. LITEGA Warenhandelsges.m.b.H., Wien.
HUMA-Verbrauchermarkt Ges.m.b.H., SCS Vösendorf. ABM Ges.m.b.H. (Zentrale und Niederlassungen). P&Q-Handelsges.m.b.H., Salzburg, mit den Kaufhäusern Wien 3, Wien 12, Wien 21 und Salzburg. Großversandhaus QUELLE AG, Linz (Zentrale und Niederlassungen). KASTNER & ÖHLER Warenhaus AG, Graz (Zentrale und Niederlassungen). OTTO Versand Ges.m.b.H., Graz.
CITY FORUM Handelsges.m.b.H. (Zentrale und Niederlassungen).

Mindestlöhne

2)
Arbeiten bei Lagerung, Verkaufsvorbereitung und Versand;
Arbeiten an Maschinen; Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne einer/eines Professionistin/Professionisten erforderlich ist,

mit einer Betriebszugehörigkeit

 Euro pro MonatEuro pro Stunde
e) Über 17 Jahre (beschäftigt vor dem1.1.1996)1.924,0011,52

3)
Lenkerinnen/Lenker von Dreiradwagen und Motorrädern; Hubstaplerfahrerinnen/Hubstablerfahrer;
Fahrerinnen/Fahrer von Kommissioniergeräten mit Fahrerstand; Platzmeisterinnen/Platzmeister und Maschinenarbeiterinnen/Maschinenarbeiter im Kohlengroßhandel Wien mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
d)über 17 Jahre (beschäftigt vor dem 1.1.1996)2.031,0012,16

4)
Kraftwagenlenkerin/Kraftwagenlenker für Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführer mit einer Betriebszugehörigkeit  

Euro pro MonatEuro pro Stunde
d)über 17 Jahre (beschäftigt vor dem 1.1.1996)2.043,0012,23

5)
Kraftwagenlenkerinnen/Kraftwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenkerinnen/Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer
mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
d)über 17 Jahre (beschäftigt vor dem 1.1.1996)2.110,0012,63

6)
Professionistinnen/Professionisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ausschließlich als solche im Betrieb verwendet werden;
Kraftwagenlenker für LKW über 3.5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer, mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
d)über 17 Jahre (beschäftigt vor dem 1.1.1996)2.152,0012,89

7)
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben, z.B. Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, Wächter mit einer Betriebszugehörigkeit 

Euro pro MonatEuro pro Stunde
d)über 17 Jahre (beschäftigt vor dem 1.1.1996)1.832,0010,97

8)
Köchinnen/Köche mit Lehrabschlussprüfung mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
d)über 17 Jahre (beschäftigt vor dem 1.1.1996)2.079,0012,45

9)
Schneiderinnen/Schneider mit einer Betriebszugehörigkeit

Euro pro MonatEuro pro Stunde
d)über 17 Jahre (beschäftigt vor dem 1.1.1996)1.983,0011,87

C) Betriebe des Bundesgremiums Agrarhandel, die den Wein- und Spirituosengroßhandel ausüben

Mindestlohn pro Monat
Lohngruppe:I.II.III.IV.
im 1. - 2.2.035,001.880,001.704,001.642,00
im 3. - 5.2.042,001.903,001.724,001.650,00
im 6. - 10.2.068,001.915,001.738,001.654,00
im 11. - 15.2.103,001.954,001.770,001.684,00
im 16. - 20.2.153,001.993,001.802,001.718,00
im 21. - 25.2.180,002.026,001.833,001.751,00
ab dem 26.
2.220,002.067,001.868,001.782,00
Jahr der Betriebszugehörigkeit

I. Vorarbeiterinnen/Vorarbeiter: Als Vorarbeiterinnen/Vorarbeiter gilt jene Arbeitnehmerinnen/jener Arbeitnehmer, der als solcher von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bestellt wurde.

II. Facharbeiterinnen/Facharbeiter und Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer: Als
Facharbeiterin/Facharbeiter gilt jene/jener Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer, die/der überwiegend in ihrem/seinem erlernten Beruf im Betrieb verwendet wird.

III. Angelernte Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Mitfahrerinnen/Mitfahrer

IV. Sonstige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer