Lohnordnung Buchbinder papier-/kartonverarbeitende Industrie (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2018

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 26. Februar 2018
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2018

Lohntabelle für Buchbinder

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Buchbinderei" heranzuziehen.

Tabellen Bezeichnung
Lohngruppe 1Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit501,68
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit573,28
c)602,02
Lohngruppe 2Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit425,98
b)556,54
c)539,28
Lohngruppe 3Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit379.09
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit442,58
Lohngruppe 4Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit379,09
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit411,18
c) Kraftfahrer423,39
Lohngruppe 5Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit379,35
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit391,41
c)379,35

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von  38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 36,01. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 5,63 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 22. Februar 2018

Fachverband PROPAK

Gewerkschaft GPA-DJP