Lohnordnung Wellpappe (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Gültig
- bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 4. März 2024
- bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2024
Lohntabelle für Wellpappearbeiter
Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Wellpappe" heranzuziehen.
Lohngruppe 1 | Lohn/Woche in Euro |
---|---|
a) | 743,61 |
b) | 780,88 |
Lohngruppe 2 | Lohn/Woche in Euro |
656,66 | |
Lohngruppe 3 | Lohn/Woche in Euro |
572,05 | |
Lohngruppe 4 | Lohn/Woche in Euro |
538,77 | |
Lohngruppe 5 | Lohn/Woche in Euro |
531,18 |
Anlagenführer, die nicht im Angestelltenverhältnis stehen, erhalten den Lohn der Gruppe 1a) plus 20 %. Schichtleiter, in deren Aufsichtsverantwortung auch die Wellpappeerzeugung fällt, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit den Lohn der Gruppe 1a) plus 25 %.
Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.
Nachtschichtzuschlag
Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 46,75. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.
Schmutzzulage
Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 7,30 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.
Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.
Wien, 22. Februar 2024
FACHVERBAND PROPAK
GEWERKSCHAFT GPA