Lohnordnung Textilindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2023

Gilt für:
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien

Lohntarif für die Textilindustrie

(ausgenommen Tirol und Vorarlberg)

gültig ab 1.4.2023

LohngruppeEuro/Monat 
ATätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung1.800,00 
BTätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung1.828,00
CTätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen1.857,00 
DTätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern1.892,00
EFacharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist1.930,00 
FSpitzenfacharbeiterInnen1.972,00

Lehrlingseinkommen

Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 1.4.2023:

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Bei 2-jähriger Lehrzeit in Euro:
Lehrjahr     Tabelle I Tabelle II Lehrjahr  Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr 805,00 988,00 im 1. Lehrjahr  805,00 988,00
im 2. Lehrjahr 981,00 1.303,00 im 2. Lehrjahr  1.096,00 1.422,00
im 3. Lehrjahr 1.247,00 1.609,00      
im 4. Lehrjahr 1.533,00 1.855,00      

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.