Lohnordnung Teigwarenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2017
- Gilt für:
- Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Wien
Lohnvertrag
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, JohannBöhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
1.) Räumlich: Für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark, Salzburg, Kärnten und Vorarlberg.
2.) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG), in den unter 1.) genannten Bundesländern, die Gewerbeberechtigungen für die Erzeugung von Teigwaren besitzen.
3.) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. Wenn ein Betrieb auf Grund seiner verschiedenen Gewerbeberechtigungen gleichzeitig mehreren verschiedenen Lohnverträgen unterliegen würde, dann ist jener Lohnvertrag anzuwenden, welche dem jahresumsatzmäßig überwiegend ausgeübten Erzeugungszweig entspricht.
II. Lohnsätze
Die nachstehend angeführten Löhne gelten unter Zugrundelegung einer 40-stündigen Wochenarbeitszeit für alle ArbeitnehmerInnen. Der Stundenlohn ist Monatslohn : 173.
Lohngruppen | Monatslohn € | |
---|---|---|
1.) | KraftfahrerIn, TeigmischerIn, TrocknerIn, MaschinistIn, PresserIn | 1.651,75 |
2.) | Qualifizierte ArbeitnehmerIn, MitfahrerIn | 1.438,75 |
3.) | Sonstige ArbeitnehmerIn bei einer Betriebszugehörigkeit über 3 Monate*) | 1.336,50 |
4.) | Sonstige ArbeitnehmerIn bei einer Betriebszugehörigkeit bis zu 3 Monaten*) | 1.272,00 |
*) für die Einstufung in die Lohngruppe 3.) sind vergleichbare Vordienstzeiten in der Teigwarenerzeugung zu berücksichtigen.
III. Geltungsbeginn
Die angeführten Lohnsätze treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
Wien, 31. Jänner 2017
BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
Bundesinnungsmeister:
KommR Willibald Mandl
Innungsmeister:
KommR Ing. Karl Inführ
Bundesinnungsgeschäftsführerin:
DI Anka Lorencz
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
Bundesvorsitzender:
Rainer Wimmer
Bundessekretär:
Peter Schleinbach
Sekretär
Erwin A. Kinslechner