Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2025
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohntafel Spedition und Logistik gültig ab 1.1.2025
Lohnordnung
A.) Monatslöhne 2025
1.) Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kraftfahrer; Dienstnehmer, die ausschl. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind. | |
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Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.614,64 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.614,64 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.635,98 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.676,60 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.747,43 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.813,53 |
2.) LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer) | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.569,26 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.569,26 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.593,01 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.635,98 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.695,67 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.765,71 |
3.) PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.522,35 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.522,35 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.540,63 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.581,29 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.646,50 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.712,43 |
4.) Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer. | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.342,51 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.342,51 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.360,07 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.395,98 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.451,54 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.510,33 |
5.) Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker, Portiere und RaumpflegerInnen | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.280,55 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.280,55 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.301,26 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.330,66 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.385,47 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.451,54 |
6.) Möbelarbeiter | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.448,02 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.448,02 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.465,57 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.501,47 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.557,04 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.615,82 |
7.) Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.656,08 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.656,08 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.676,60 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.717,12 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.791,01 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.861,78 |
B.) Lehrlingseinkommen
Lehrjahr | Euro pro Monat |
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Im 1. Lehrjahr | € 905,87 |
Im 2. Lehrjahr | € 1.163,22 |
Im 3. Lehrjahr | € 1.492,63 |
Im 4. Lehrjahr (Doppellehre) | € 2.263,14 |
Ferialarbeiter | € 1.492,63 |
Zulagenordnung A
I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
1.) Kühlraumzulage | |
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Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | € 2,48 |
Zulagenordnung B
I. Entfernungszulage
Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von | € 2,68 |
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von | € 6,17 |
II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
1.) | Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung je Stunde | € 0,61 |
2.) | Für die Dauer seiner Beschäftigung im Kühlraum eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | € 2,48 |
3.) | Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer je Zelle eine Zulage gewährt von | € 5,35 |
4.) | Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann | € 1,60 |
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann | € 4,16 | |
5.) | Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben, gebührt eine Gefahrenzulage pro Mann und Stunde von | € 1,13 |
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Lohntabelle zum KV Abschluss 2025 erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.