Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2022
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohntafel Spedition und Logistik gültig ab 1.4.2022
Lohnordnung
A.) Monatslöhne 2022
1.) Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer; Dienstnehmer, die ausschl. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind. | |
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Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.186,32 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.205,84 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.225,10 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.261,77 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.325,70 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.385,36 |
2.) LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer) | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.142,63 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.164,88 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.186,32 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.225,10 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.278,98 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.342,20 |
3.) PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.106,08 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.122,53 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.139,04 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.175,74 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.234,60 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.294,10 |
4.) Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer. | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 1.945,24 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 1.960,21 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 1.976,06 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.008,47 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.058,62 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.111,68 |
5.) Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker und Portiere | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 1.885,58 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 1.904,28 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahre | 1.922,97 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 1.949,51 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 1.998,98 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.058,62 |
6.) Möbelarbeiter | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.040,47 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.055,44 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.071,28 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.103,69 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.153,85 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.206,91 |
7.) Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.225,10 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.243,24 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.261,77 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.298,34 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.365,04 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.428,92 |
8.) Raumpflegerinnen | |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 1.692,82 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 1.692,82 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 1.692,82 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 1.692,82 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 1.715,55 |
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 1.759,91 |
B.) Lehrlingseinkommen
Lehrjahr | Euro |
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Im 1. Lehrjahr | 700,97 |
Im 2. Lehrjahr | 994,27 |
Im 3. Lehrjahr | 1.314,94 |
Im 4. Lehrjahr (Doppellehre) | 1.501,36 |
Ferialarbeiter | 1.314,94 |
Zulagenordnung A
I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
1.) Kühlraumzulage | |
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Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | 2,09 |
Zulagenordnung B
I. Entfernungszulage
Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von | 2,25 |
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von | 5,20 |
II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen
1.) | Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung je Stunde | 0,51 |
2.) | Für die Dauer seiner Beschäftigung im Kühlraum eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | 2,09 |
3.) | Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer je Zelle eine Zulage gewährt von | 4,50 |
4.) | Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann | 1,35 |
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann | 3,50 | |
5.) | Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben, gebührt eine Gefahrenzulage pro Mann und Stunde von | 0,95 |