Lohnordnung Metallgewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018

Gültigkeit:
1.1.2018 - 31.12.2018
Gilt für:
Österreichweit

Mindestgrundlöhne ab 1.1.2018

Monatliche Mindestgrundlöhne gültig ab 1.1.2018 in Euro.

Lohngruppe Monatslohn in Euro
Lohngruppe Techniker 3.011,71
Lohngruppe 1 2.757,29
Lohngruppe 2 2.459,54
Lohngruppe 3 2.134,73
Lohngruppe 4 1.997,58
Lohngruppe 5 1.901,95
Lohngruppe 6 1.822,55
Lohngruppe 7 1.822,55

Zulagen

KV-Zulagen bzw. Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld gültig ab 1.1.2018  in Euro.

ZulageEuro
kleine Entfernungszulage 8,72
mittlere Entfernungszulage 22,90
große Entfernungszulage 45,79
Nächtigungsgeld 16,28
Schmutzzulage 0,542
Erschwerniszulage 0,542
Gefahrenzulage 0,542
Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) 1,970
Schichtzulage (zweite Schicht) 0,480
Schichtzulage (dritte Schicht) 1,970
Montagezulage 0,829

Lehrlingsentschädigung

Lehrlingsentschädigungen gültig ab 1.1.2018 in Euro.

LehrjahrBetrag in Euro
1. Lehrjahr 593,95
2. Lehrjahr 796,45
3. Lehrjahr 1.071,59
4. Lehrjahr 1.439,58

Gültig für:

  • Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler (der fachliche Geltungsbereich erstreckt sich nur auf die Berufszweige der Spengler und Kupferschmiede)
  • Bundesinnung der Fahrzeugtechnik: ausgenommen sind folgende Berufszweige:
    • die Vulkaniseure sowie die
    • Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, wie
    • Karosserie- und Fahrzeugbautechniker,
    • Karosseriebauer,
    • Autoverglasung,
    • Autokosmetiker,
    • Dellendrücker,
    • Wagner,
    • Ski- und Rodelerzeuger sowie
    • Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher.
    Bei den Berufszweigen der "Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer" und der "Karosseriespengler bzw. -lackierer, soweit sie diese Tätigkeit überwiegend verrichten" erstreckt sich der fachliche Geltungsbereich auf jene Betriebe, die ab 1.1.2000 Mitglieder der Bundesinnung der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer sowie der Wagner (seit 11.6.2010: Bundesinnung der Karosseriebautechniker Karosserielackierer und der Wagner bzw. seit 19.5.2015: Bundesinnung der Fahrzeugtechnik) sind und über eine Gewerbeberechtigung für die Ausführung des Spenglerhandwerks ("Karosseriespengler") verfügen.
  • Bundesinnung der Metalltechniker
  • Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
  • Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
  • Bundesinnung der Mechatroniker
  • Bundesinnung der Kunsthandwerke (ausgenommen sind die Berufszweige der Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art und Modeschmuckerzeuger, der Musikinstrumentenerzeuger, der Buchbinder, der Kartonagewaren- und Etuierzeuger und der Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände)
  • Bundesinnung der Gesundheitsberufe (ausgenommen sind die Berufszweige der Miederwarenerzeuger, der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher sowie der Zahntechniker)
  • Fachverband der metalltechnischen Industrie (für den Fachverband der metalltechnischen Industrie erstreckt sich der fachliche Geltungsbereich nur auf die Mitgliedsbetriebe des Verbandes der technischen Gebäudeausrüster mit Ausnahme der Betriebe in Wien)

Diese unverbindliche Lohntafel dient zur Information. Die rechtsverbindlichen Textierungen und Lohntabellen sind dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, gültig ab 1.1.2018, zu entnehmen.