Lohnordnung Metallgewerbe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018
- Gültigkeit:
- 1.1.2018 - 31.12.2018
- Gilt für:
- Österreichweit
Mindestgrundlöhne ab 1.1.2018
Monatliche Mindestgrundlöhne gültig ab 1.1.2018 in Euro.
Lohngruppe | Monatslohn in Euro |
---|---|
Lohngruppe Techniker | 3.011,71 |
Lohngruppe 1 | 2.757,29 |
Lohngruppe 2 | 2.459,54 |
Lohngruppe 3 | 2.134,73 |
Lohngruppe 4 | 1.997,58 |
Lohngruppe 5 | 1.901,95 |
Lohngruppe 6 | 1.822,55 |
Lohngruppe 7 | 1.822,55 |
Zulagen
KV-Zulagen bzw. Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld gültig ab 1.1.2018 in Euro.
Zulage | Euro |
---|---|
kleine Entfernungszulage | 8,72 |
mittlere Entfernungszulage | 22,90 |
große Entfernungszulage | 45,79 |
Nächtigungsgeld | 16,28 |
Schmutzzulage | 0,542 |
Erschwerniszulage | 0,542 |
Gefahrenzulage | 0,542 |
Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) | 1,970 |
Schichtzulage (zweite Schicht) | 0,480 |
Schichtzulage (dritte Schicht) | 1,970 |
Montagezulage | 0,829 |
Lehrlingsentschädigung
Lehrlingsentschädigungen gültig ab 1.1.2018 in Euro.
Lehrjahr | Betrag in Euro |
---|---|
1. Lehrjahr | 593,95 |
2. Lehrjahr | 796,45 |
3. Lehrjahr | 1.071,59 |
4. Lehrjahr | 1.439,58 |
Gültig für:
- Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler (der fachliche Geltungsbereich erstreckt sich nur auf die Berufszweige der Spengler und Kupferschmiede)
- Bundesinnung der Fahrzeugtechnik: ausgenommen sind folgende Berufszweige:
- die Vulkaniseure sowie die
- Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, wie
- Karosserie- und Fahrzeugbautechniker,
- Karosseriebauer,
- Autoverglasung,
- Autokosmetiker,
- Dellendrücker,
- Wagner,
- Ski- und Rodelerzeuger sowie
- Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher.
- Bundesinnung der Metalltechniker
- Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
- Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
- Bundesinnung der Mechatroniker
- Bundesinnung der Kunsthandwerke (ausgenommen sind die Berufszweige der Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art und Modeschmuckerzeuger, der Musikinstrumentenerzeuger, der Buchbinder, der Kartonagewaren- und Etuierzeuger und der Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände)
- Bundesinnung der Gesundheitsberufe (ausgenommen sind die Berufszweige der Miederwarenerzeuger, der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher sowie der Zahntechniker)
- Fachverband der metalltechnischen Industrie (für den Fachverband der metalltechnischen Industrie erstreckt sich der fachliche Geltungsbereich nur auf die Mitgliedsbetriebe des Verbandes der technischen Gebäudeausrüster mit Ausnahme der Betriebe in Wien)
Diese unverbindliche Lohntafel dient zur Information. Die rechtsverbindlichen Textierungen und Lohntabellen sind dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Metallgewerbe, gültig ab 1.1.2018, zu entnehmen.