Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2022
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohntarif ab 1. Juli 2022
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
Lohngruppe | Stundenlohn in Euro per 1.7.2022 |
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Lohngruppe I qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter. | 8,85 |
Lohngruppe II Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen. | 8,54 |
Lohngruppe III Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | 8,28 |
Lohngruppe IV Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit | 8,04 |
Lohngruppe V Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte | 8,17 |
Lohngruppe VI Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. | Wochenlohn 330,69 |
Lehrlingseinkommen ab 1. Jänner 2022
a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:
- Lehrjahr monatlich Euro 643,00
- Lehrjahr monatlich Euro 737,00
- Lehrjahr monatlich Euro 891,00
- Lehrjahr monatlich Euro 987,00
b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit
- Lehrjahr monatlich Euro 643,00
- Lehrjahr monatlich Euro 787,00