Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2018

Gültigkeit:
1.3.2018 bis 28.2.2019
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag 1.3.2018 (Lohnvertrag)


abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), 6800 Feldkirch, Wichnergasse 9, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 1.3.2018 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten
eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der biserige Lohnvertrag vom 1.3.2017 außer Kraft.
Außer Vertrag wurde eine 12-monatige Laufzeit zugesagt. 

III. Lohnsätze

KategorieStundenlohn 1/167 €Monatslohn €
1Backstubenleiter/In
Erstgeselle/Erstgesellin mit verantwortlicher Tätigkeit
10,9281.825,00
2a) Konditor/In mit mehr als 3 Gesellenjahren10,5691.764,00
b) Konditor/In im 2. und 3. Gesellenjahr9,5391.593,00
 c) Konditor/In im 1. Gesellenjahr8,4431.410,00
d) Konditor/In während der Dauer der Behaltepflicht
7,8321.308,00
e) Arbeitnehmer/Innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung7,832

1.308,00


3Kraftfahrer/Innen8,9821.500,00
4Sonstige Arbeitnehmer/Innen
a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im
Betrieb
8,2691.381,00
b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb7,8321.308,00
5Ladner/Innen und Servierer/Innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis8,0421.343,00
6Lehrlingsentschädigung/MonatEuro
1. Lehrjahr monatlich460,00
2. Lehrjahr monatlich595,00
3. Lehrjahr monatlich751,00
71 1/2-jährige Ausbildung als Konditor/In bei Anrechnung einer dreijährigen Bäckerlehre612,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer/Innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer/Innen empfohlen.


Feldkirch, 19.03.2018

WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE – DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG

Wolfgang Fitz

Innungsmeister

Bernd Fenkart

Innungsmeister-Stv./
Berufsgruppenobmann

Christian Koch

Geschäftsführer

GEWERKSCHAFT PRO-GE

RainerWimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Gerhard Riess

Sekretär