Lohnordnung Konditoren Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2016

Gültigkeit:
1.3.2016 bis 28.2.2017
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag 1.3.2016 (Lohnvertrag)


abgeschlossen zwischen der Vorarlberger Landesinnung der Lebensmittelgewerbe –  Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 6800 Feldkirch | Wichnergasse 9 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,  Produktionsgewerkschaft PRO-GE | 1020 Wien | Johann-Böhm-Platz 1. 

I. Geltungsbereich 

Dieser Kollektivvertrag gilt: 

a) räumlich: für das Bundesland Vorarlberg 

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Vorarlberger Innung der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/Innen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. 

II. Geltungsbeginn 

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit Wirkung vom 1.3.2016 in Kraft und kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. 

Mit dem Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der bisherige Lohnvertrag vom 1.3.2015 außer Kraft. 
Außer Vertrag wurde eine 12-monatige Laufzeit zugesagt.

III. Lohnsätze

KategorieStundenlohn 1/167 €Monatslohn €
1Backstubenleiter/In
Erstgeselle/Erstgesellin mit verantwortlicher Tätigkeit
10,5511.762,00
2a) Konditor/In mit mehr als 3 Gesellenjahren10,1981.703,00 
b) Konditor/In im 2. und 3. Gesellenjahr9,2101.538,00
c) Konditor/In im 1. Gesellenjahr8,0601.346,00
  d) Konditor/In während der Dauer der Behaltepflicht

7,150

1.194,00

e) Arbeitnehmer/Innen mit einer 3-jährigen Lehrzeit, jedoch ohne Lehrabschlussprüfung 7,150 1.194,00
3 Kraftfahrer/Innen 8,551 1.428,00
4Sonstige Arbeitnehmer/Innen
a) ab dem vollendeten 9. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im
Betrieb
7,8021.303.00
b) in den ersten 9 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb7,1501.194,00
5 Ladner/Innen und Servierer/Innen im 2. Jahr oder mit mehrjähriger Praxis

7,467

1.247,00

6Lehrlingsentschädigung/MonatEuro
1. Lehrjahr monatlich429,00
2. Lehrjahr monatlich562,00
3. Lehrjahr monatlich716,00

7

1 1/2-jährige Ausbildung als Konditor/In bei Anrechnung einer dreijährigen Bäckerlehre

579,00

IV. Begünstigungsklausel 

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten, für die Arbeitnehmer/Innen günstigeren Vereinbarungen, werden durch diesen Kollektivvertrag nicht berührt. Bei Überzahlung wird die Weitergabe der kollektivvertraglichen Euroerhöhung an die Arbeitnehmer/Innen empfohlen.   


Feldkirch, 29.02.2016

WIRTSCHAFTSKAMMER VORARLBERG
INNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE – DIE KONDITOREN FÜR VORARLBERG

Wolfgang Fitz

Innungsmeister

Bernd Fenkart

Innungsmeister-Stv./
Berufsgruppenobmann

Josef Wohlgenannt

Geschäftsführer


GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Gerhard Riess

Sekretär