Lohnordnung Konditoren Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2020
- Gültigkeit:
- 1.7.2020 - 30.6.2021
- Gilt für:
- Steiermark
Lohnvertrag
abgeschlossen zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Körblergasse 111-113, 8010 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
I. Geltungsbereich
Dieser Lohnvertrag gilt:
a) räumlich: für das Bundesland Steiermark
b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören
c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.
II. Geltungstermin
Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 10.06.2020 vereinbart und tritt mit 1.7.2020 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Somit tritt der Lohnvertrag vom 24.5.2019 außer Kraft.
III. Lohnsätze
Ab 1.7.2020 | ||||
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Lohnkategorie | Stundenlöhne Euro | Monatslöhne Euro | ||
1. BackstubenleiterInnen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) | 11,96 | 1.997,32 | ||
2. Konditorgesellin/Konditorgeselle | ||||
a) nach dem 12. GeselIen/Innenjahr | 11,04 | 1.843,68 | ||
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr | 10,28 | 1.716,76 | ||
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr | 9,97 | 1.664,99 | ||
d) im 3. Gesellen/Innenjahr | 9,31 | 1.554,77 | ||
e) bis zum vollendeten 2. GeselIen/Innenjahr | 8,62 | 1.439,54 | ||
f) während der Dauer der Behaltepflicht | 8,38 | 1.399,46 | ||
3. ProfessionistInnen und KraftfahrerInnen | 10,23 | 1.708,41 | ||
4. Qualifizierte/r Arbeiterinnen und Arbeiter | 8,62 | 1.439,54 | ||
5. Arbeiter und Arbeiterinnen | 8,42 | 1.406,14 | ||
6. ServiererInnen und LadnerInnen | ||||
a) mit 2-jähriger Praxis | 8,54 | 1.426,18 | ||
b) AnfängerInnen | 8,40 | 1.402,80 |
Lehrlingsentschädigungen: monatlich brutto | |
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Euro ab 01.07.2020 | |
1. Lehrjahr | 445 |
2. Lehrjahr | 553 |
3. Lehrjahr | 748 |
IV. Begünstigungsklausel
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.
V. Mindestlohn
Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu € 1.500,-- Brutto-Monatslohn in Etappen bis inkl. 2021 umzusetzen.
Graz, am 10.6.2020
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK
Berufszweig Konditoren
8010 Graz, Körblergasse 111 – 113, Postfach 1038
Erich Handl
Innungsmeister
des Berufszweiges
Konditoren
Heinz Regula
Landesinnungsmeister
Mag. Manuel Höfferer
Geschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Rainer Wimmer
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundessekretär
Gerhard Riess
Sekretär