Lohnordnung Konditoren Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2016

Gültigkeit:
1.7.2016 - 30.6.2017
Gilt für:
Steiermark

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Körblergasse 111-113, 8021 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Lohnvertrag gilt: 

a) räumlich: für das Bundesland Steiermark

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes. 

II. Geltungstermin 

Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 15.6.2016 vereinbart und tritt mit 1.7.2016 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Somit tritt der Lohnvertrag vom 3.6.2015 außer Kraft.

III. Lohnsätze 

      Ab 1.7.2016
Lohnkategorie Stundenlöhne Euro Monatslöhne Euro
1. BackstubenleiterInnen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) 11,12 1.857,04
2. Konditorgesellin / Konditorgeselle    
a) nach dem 12. GeselIen/Innenjahr 10,28 1.716,76
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr 9,56 1.596,52
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr 9,26 1.546,42
d) im 3. Gesellen/Innenjahr 8,65 1.444,55
e) bis zum vollendeten 2. GeselIen/Innenjahr 7,56 1.262,52
f) während der Dauer der Behaltepflicht 7,09 1.184,03
3. ProfessionistInnen und KraftfahrerInnen 9,52 1.589,84
4. Qualifizierte/r Arbeiterinnen und Arbeiter 7,56 1.262,52
5. Arbeiter und Arbeiterinnen 7,18 1.199,06
6. ServiererInnen und LadnerInnen    
a) mit 2-jähriger Praxis 7,38 1.232,46
b) AnfängerInnen 7,16 1.195,72
Lehrlingsentschädigungen: monatlich brutto Euro ab 1.0.2016
1. Lehrjahr 410
2. Lehrjahr 510
3. Lehrjahr 690

IV. Begünstigungsklausel 

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.


Graz, am 15.6.2016

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK
Berufszweig Konditoren

8021 Graz, Körblergasse 111 – 113, Postfach 1038

Erich Handl 

Innungsmeister
des Berufszweiges Konditoren

Heinz Regula

Landesinnungsmeister

Mag. Manuel Höfferer

Geschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Gerhard Riess

Sekretär