Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2023

Gültigkeit:
1.2.2023 - 31.1.2024
Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits. 

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) 

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge

II. Geltungsbeginn

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2023 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und endet somit mit 31. Jänner 2024. Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündi­gungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

III. Löhne

gültig ab 1. Februar 2023

 LohnkategorieStundenlohn in EuroMonatslohn in Euro
Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) 12,93 2.160,00
Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung    
  a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren 12,84 2.145,00
  b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr 12,10 2.020,00
  c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr 10,78 1.800,00
  d) Gesellen im 1. Gesellenjahr 10,09 1.685,00
  e) Gesellen während der Behaltepflicht 9,64 1.610,00
Kraftfahrer/In 10,78 1.800,00
Sonstige Arbeitnehmer/Innen    
  a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 9,94 1.660,00
  b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 9,64 1.610,00
Ladner/Innen und Servierer/Innen    
  a) nach 3-jähriger Praxis 10,42 1.740,00
  b) nach einjähriger Praxis 10,03 1.675,00
  c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) 9,91 1.655,00
  d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 9,70 1.620,00
Lehrlingseinkommen/Monat    
  im 1. Lehrjahr 3,17 530,00
  im 2. Lehrjahr 4,04 675,00
  im 3. Lehrjahr 5,51 920,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.


Linz, 11. Jänner 2023


LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

KommR Willibald Mandl

Landesinnungsmeister

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Mara Mikovits

Branchensekretärin