Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2018

Gültigkeit:
1.2.2018 bis 31.1.2019
Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge 

II. Geltungsbeginn 

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft. 
Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

III. Löhne

gültig ab 1. Februar 2018

LohnkategorieStundenlohn in EuroMonatslohn in Euro
1. Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)11,051.845,00
2. Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung  
a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren11,041.843,00
b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr10,381.733,00
c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr9,211.538,00
d) Gesellen im 1. Gesellenjahr8,661.447,00
e) Gesellen während der Behaltepflicht7,561.262,00
3. Kraftfahrer/In9,311.554,00
4. Sonstige Arbeitnehmer/Innen  
a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb8,041.343,00
b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb7,661.280,00
5. Ladner/Innen und Servierer/Innen  
a) nach 3-jähriger Praxis8,901.487,00
b) nach einjähriger Praxis7,901.320,00
c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d)7,721.290,00
d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb7,661.280,00
6. Lehrlingsentschädigung/Monat
im 1. Lehrjahr2,72454,00
im 2. Lehrjahr3,47579,00
im 3. Lehrjahr4,71787,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.

V. Mindestlohn

Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu € 1.500,- Brutto-Monatslohn in Etappen bis inkl. 2021 umzusetzen.


Linz, 29. Jänner 2018

LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

KommR Willibald Mandl

Landesinnungsmeister 

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Gerhard Riess

Branchensekretär