Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2017

Gültigkeit:
1.2.2017 bis 31.1.2018
Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge 

II. Geltungsbeginn

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2017 in Kraft. 
Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonats, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

III. Löhne

gültig ab 1. Februar 2017

Lohnkategorie Stundenlohn in Euro Monatslohn in Euro
1 Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge)   10,81   1.805,00
2 Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung    
a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren 10,80 1.803,00
b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr 10,15 1.695,00
c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr 9,01 1.504,00
d) Gesellen im 1. Gesellenjahr 8,47 1.415,00
e) Gesellen während der Behaltepflicht 7,08 1.182,00
3 Kraftfahrer/In   9,10   1.520,00
4 Sonstige Arbeitnehmer/Innen    
a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 7,72 1.290,00
b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 7,22 1.205,00
5 Ladner/Innen und Servierer/Innen    
a) nach 3-jähriger Praxis 8,71 1.455,00
b) nach einjähriger Praxis 7,55 1.261,00
c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) 7,31 1.220,00
d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 7,22 1.205,00
6 Lehrlingsentschädigung/Monat    
im 1. Lehrjahr 2,66 444,00
im 2. Lehrjahr 3,39 566,00
im 3. Lehrjahr 4,61 770,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.


Linz, 31. Jänner 2017

LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

KommR Willibald Mandl

Landesinnungsmeister 

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Gerhard Riess

Branchensekretär