Lohnordnung Konditoren Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.2.2016

Gültigkeit:
1.2.2016 bis 31.1.2017
Gilt für:
Oberösterreich

Lohnvertrag


abgeschlossen zwischen der Landesinnung Oberösterreich der Lebensmittelgewerbe, Hessenplatz 3, 4020 Linz, einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.

I. Geltungsbereich

a) räumlich: Für das Bundesland Oberösterreich

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung OÖ. der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker)

c) persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge 

II. Geltungsbeginn

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Februar 2016 in Kraft.
Er kann von den Vertragsschließenden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, jeweils zum Letzten eines Kalendermonates, mittels eingeschriebenen Briefes, der an die Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewebe bzw. an den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, zu richten ist, aufgekündigt werden.

III. Löhne

gültig ab 1. Februar 2016

Lohnkategorie Stundenlohn in Euro Monatslohn in Euro   
1 Backstubenleiter/In in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) 10,68 1.783,00
2 Konditoren/Innen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung    
a) Gesellen mit mindestens 5 Gesellenjahren 10,66 1.781,00
b) Gesellen im 4. und 5. Gesellenjahr 10,02 1.674,00
c) Gesellen im 2. und 3. Gesellenjahr 8,89 1.485,00
d) Gesellen im 1. Gesellenjahr 8,37 1.398,00
e) Gesellen während der Behaltepflicht 6,99 1.168,00
3 Kraftfahrer/In   8,99   1.502,00
4 Sonstige Arbeitnehmer/Innen    
a) ab dem vollendeten 6. Monat des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 7,58 1.266,00
b) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 7,05 1.178,00
5 Ladner/Innen und Servierer/Innen    
a) nach 3-jähriger Praxis 8,54 1.426,00
b) nach einjähriger Praxis 7,46 1.246,00
c) im 1. Jahr der Praxis (ausgenommen lit. d) 7,16 1.195,00
d) in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses im Betrieb 7,05 1.178,00
6 Lehrlingsentschädigung/Monat    
im 1. Lehrjahr 2,63 439,00
im 2. Lehrjahr 3,35 560,00
im 3. Lehrjahr 4,56 762,00

IV. Begünstigungsklausel

Die bisher in den einzelnen Betrieben gewährten Begünstigungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.


Linz, 21. Jänner 2016

LANDESINNUNG OBERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE

Willibald Mandl

Landesinnungsmeister

Mag. Heinrich Mayr MBA

Innungsgeschäftsführer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Gerhard Riess

Branchensekretär