Lohnordnung Kinobetriebe Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018
- Gilt für:
- Vorarlberg
KinoarbeiterInnen Lohnordnung 2018
A. Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich: für das Gebiet des Bundesland Vorarlberg
fachlich: für alle Lichtspieltheater Vorarlbergs
persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Vorarlberger Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.
B. KV-Löhne
Die KinoarbeiterInnen unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestlöhne:
Monatslohn: | Stundenlohn | |
---|---|---|
1. FilmvorführerIn: | € 1.693,86 | € 9,82 |
2. KassierIn: | € 1.185,05 | € 6,85 |
3. BilleteurIn/BedienerIn: | € 1.114,12 | € 6,44 |
C. Überbezahlung
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende, über diese Mindestlöhne hinausgehende Überzahlungen haben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden, aufrecht zu bleiben.
D. Geltungsdauer
Diese Lohnordnung tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2018.
Für die Wirtschaftskammer Vorarlberg
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
KommR Heimo Medwed
Obmann
Mag. Bernhard Gerstberger
Geschäftsführer
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin