Lohnordnung Kinobetriebe Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2024

Gilt für:
Steiermark

Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung

A. Geltungsbereich:

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark,

fachlich: für jene steiermärkischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem steiermärkischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2024

Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft und gilt bis 31. März 2025. Ab 1. April 2024 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.

für Eintritte bis 31.3.2019Bruttomindeststundenlöhne
zuletztneu ab 1.4.2024
Filmvorführer (mindestens 4 Säle) € 11,18 € 11,91
Filmvorführer (bis zu 3 Säle) € 9,35 € 9,96
Kassier(in) € 8,67 € 9,50
BilleteurIn / BedienerIn € 8,67 € 9,50
für Neueintritte ab dem 1.4.2019 Bruttomindeststundenlöhne
zuletztneu ab 1.4.2024
Lohngruppe II € 9,48 € 10,10
Lohngruppe I € 8,67 € 9,50


für die Wirtschaftskammer Steiermark
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

Mag. Christian Dörfler

FV-Obmann

Mag. Bernhard Gerstberger

FV-Geschäftsführer

für den Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11,1090 Wien
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender-Stellvertreterin

Wien, im April 2024