Lohnordnung Kinobetriebe Oberösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2021

Gültigkeit:
1.10.2021 - 31.3.2022
Gilt für:
Oberösterreich

Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung

A. Geltungsbereich 

Diese Lohnordnung gilt: 

räumlich: für das Bundesland Oberösterreich, 

fachlich: für alle Betriebe, die der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Oberösterreich, Sektion Fremdenverkehr, Fachgruppe Lichtspieltheater, angehören,

persönlich: für alle in den zuvor genannten Betrieben beschäftigten Arbeiter.

B. Bruttomindestlöhne ab dem 1. Oktober 2021 

In Anwendung der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Oberösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) ergeben sich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022 ("neu") die nachstehenden Bruttomindestlöhne. 

Der ursprünglich für 1. April 2021 vorgesehene Anpassungstermin wurde aufgrund der Covid-19 Krise und der deshalb von den Kinobetrieben weitgehend in Anspruch genommenen Kurzarbeit auf den 1. Oktober 2021 verlegt.

Für Eintritte bis 31.3.2019bisherneuab
1.4.2022 
ab
1.12.2022 
Operateur € 8,23 € 8,34   
Kassier(in) € 7,37 €7,70   
Kinoarbeiterin € 7,30 €7,70   
für Neueintritte ab dem 1.4.2019  
Lohngruppe II€ 8,23€8,34  
Lohngruppe I€ 7,30€ 7,70 € 8,20€ 8,67 

Ansonsten bleiben die Inhalte der der am 1. April 2019 für Lichtspieltheater in Oberösterreich in Kraft getretenen Lohnordnung (April 2019 bis März 2024) aufrecht.


Für die Wirtschaftskammer Oberösterreich
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Andrea Müller-Schröder

Obfrau

Dr. Robert Steiner MBA

Fachgruppengeschäftsführer

Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11, 1090 Wien
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender - Stellvertreterin