Lohnordnung Kinobetriebe Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2025
- Gültigkeit:
- 1.4.2025 - 31.3.2026
- Gilt für:
- Niederösterreich
Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung
A. Geltungsbereich
Diese Lohnordnung gilt:
räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich,
fachlich: für jene niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören
persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.
B. Lohngruppen
Die KinoarbeitnehmerInnen sind entweder der Lohngruppe I oder der Lohngruppe II zuzuordnen. Die Einstufung
hat unter Berücksichtigung der Gesamtheit der zu verrichtenden Tätigkeiten und der dafür notwendigen
Qualifikation zu erfolgen. Die bei den Lohngruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten.
Lohngruppe I: ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss), Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.
Lohngruppe II: ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I. ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.
C. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2025
Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft und gilt bis 31. März 2026. Ab 1. April 2025 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.
Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte bis 31.3.2019 [bis 4 Säle] | zuletzt | neu ab 1.4.2025 |
---|---|---|
Operateur | € 10,10 | € 10,38 |
ArbeiterIn, KassierIn, BilleturIn | € 9,50 | € 9,77 |
KassierIn/ BilleteurIn | € 9,50 | € 9,77 |
Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte bis 31.3.2019 [mehr als 4 Säle] | zuletzt | neu ab 1.4.2025 |
---|---|---|
OperateurIn | € 10,87 | € 11,17 |
ArbeiterIn | € 10,56 | € 10,86 |
KassierIn | € 9,50 | € 9,77 |
BilleteurIn | € 9,50 | € 9,77 |
Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte ab 1.4.2019 | zuletzt | neu ab 1.4.2025 |
---|---|---|
Lohngruppe II | € 10,10 | € 10,38 |
Lohngruppe I | € 9,50 | € 9,77 |
für die Wirtschaftskammer Niederösterreich
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
Mag. Christian Dörfler
FV-Obmann
Mag. Bernhard Gerstberger
FV-Geschäftsführer
für den Österreichischer Gewerkschaftsbund
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11,1090 Wien
Geschäftsführung
Ing. Christian Meidlinger
Vorsitzender
Angela Lueger
Vorsitzender-Stellvertreterin
Wien, im April 2025