Lohnordnung Kartonagen-, Etui- und Hartpapierwaren (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2022

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 28. Februar 2022
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2022

Lohntabelle für Kartonagen- Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Kartonage" heranzuziehen. 

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 556,37
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 635,78
c) 667,65
Lohngruppe 2 Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 495,19
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 561,44
Lohngruppe 3 Lohn/Woche in Euro
Qualifizierte Arbeiter 448,33
Kraftfahrer 471,26
Lohngruppe 4 Lohn/Woche in Euro 
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 423,52
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 428,89
c) Transport- und Lagerarbeiter 428,89
Lohngruppe 5 Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 423,79
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 423,79
Lohngruppe 6Lohn/Woche in Euro
423,79

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 39,97. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 6,24 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 9. Februar 2022

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA-DJP