Lohnordnung Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2025

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag

für das
Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe
abgeschlossen zwischen der
Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler
und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund -
Produktionsgewerkschaft PRO-GE


Artikel I − Geltungsbereich

Der Kollektivvertrag gilt:

1.) Räumlich: Für das gesamte Gebiet der Republik Österreich.

2.) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, die eine Gewerbeberechtigung für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe besitzen.

3.) Persönlich: Für alle Arbeitnehmer einschließlich der Lehrlinge der unter Punkt 2.) genannten Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

Artikel II − Lohntafel gemäß § 5 des Rahmenkollektivvertrages vom 3.12.2024

Lohntafel
für die 
Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger

Stundenlohn mit Geltung ab 1.1.2025 in Euro
1. Glasbläser nach dem 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in)EUR 13,21
2. Glasbläser im 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in)EUR 11,75
3. Hilfsarbeiter(in)EUR 11,28

Lehrlingseinkommen

Monatliches Lehrlingseinkommen
mit Geltung ab 1.1.2025 in EUR
1. Lehrlinge im 1. Lehrjahr
EUR 690,00 / Monat
2. Lehrlinge im 2. Lehrjahr
EUR 1.038,00 / Monat
3. Lehrlinge im 3. LehrjahrEUR 1.298,00 / Monat

Artikel III − Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer

Die Lohnsätze bzw. Lehrlingseinkommen dieser Lohntafel gelten vom 1.1.2025 bis 31.12.2025. Drei Monate vor Ablauf der Lohntafel sind Verhandlungen wegen Erneuerung derselben aufzunehmen.


Wien, am 3.12.2024


BUNDESINNUNG DER DACHDECKER, GLASER UND SPENGLER

Mst. Walter Stackler

Bundesinnungsmeister

Mag. Franz Stefan Huemer

Geschäftsführer

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND − Gewerkschaft PRO-GE

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer

Franz Stürmer

Sekretär