Lohnordnung Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2024
- Gültigkeit:
- 1.1.2024 - 31.12.2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Kollektivvertrag
für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe
abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund – Produktionsgewerkschaft PRO-GE
Artikel I – Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt:
1.) Räumlich: Für das gesamte Gebiet der Republik Österreich.
2.) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, die eine Gewerbeberechtigung für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe besitzen.
3.) Persönlich: Für alle Arbeitnehmer einschließlich der Lehrlinge der unter Punkt 2.) genannten Betriebe, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
Artikel II – Lohntafel gemäß § 5 des Rahmenkollektivvertrages vom 29.11.2023
Lohntafel für die Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger
Stundenlohn mit Geltung ab 1.1.2024 in EUR | |
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1. Glasbläser nach dem 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in) | EUR 12,74 |
2. Glasbläser im 1. Jahr der Verwendung als Facharbeiter(in) | EUR 11,33 |
3. Hilfsarbeiter(in) | EUR 10,88 |
Lehrlingseinkommen
Monatslohn mit Geltung ab 1.1.2024 in EUR | |
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1. Lehrlinge im 1. Lehrjahr | EUR 665,00 / Monat |
2. Lehrlinge im 2. Lehrjahr | EUR 1.000,00 / Monat |
3. Lehrlinge im 3. Lehrjahr | EUR 1.250,00 / Monat |
Artikel III – Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer
Die Lohnsätze bzw. Lehrlingseinkommen dieser Lohntafel gelten vom 1.1.2024 bis 31.12.2024. Drei Monate vor Ablauf der Lohntafel sind Verhandlungen wegen Erneuerung derselben aufzunehmen.
Wien, am 29.11.2023
BUNDESINNUNG DER DACHDECKER, GLASER UND SPENGLER
Mst. Walter Stackler
Bundesinnungsmeister
Mag. Franz Stefan Huemer
Geschäftsführer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND – Gewerkschaft PRO-GE
Reinhold Binder
Bundesvorsitzender
Peter Schleinbach
Bundesgeschäftsführer
Franz Stürmer
Sekretär