Lohnordnung gewerbliche Forstunternehmen, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2023

Gültigkeit:
1.3.2023 - 28.2.2024
Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in den gewerblichen Forstunternehmen 2023

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeitnehmer /innen in den gewerblichen Holzschlä­gerungsunternehmen Österreichs, abgeschlossen am 12. April 2002, gültig ab 1. März 2002, in der Fassung vom 1. März 2022, werden beschlossen:

1. Lohntafel gültig ab 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 (Anlage A)

Kollektivvertragliche Mindeststundenlöhne ab 1.3.2023:

Kategorie Zeitlohn in EuroAkkordlohn in Euro
1. Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händisehe Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten)10,4313,04
2. Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung)10,6913,36
3. Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung12,3215,40
4. Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede)12,5615,70
5. Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne)15,3519,19
Zulagen/Pauschalen    Zeitlohn in EuroAkkordlohn in Euro
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,612,01
Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,612,01
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 21,87
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 50,63

2. Lehrlingsentschädigungen ab 1.3.2023 monatlich in Euro (Anlage B):

Lehrling im 1. Lehrjahr 1.330,10 Euro
Lehrling im 2. Lehrjahr 1.622,41 Euro
Lehrling im 3. Lehrjahr 1.914,72 Euro
Forsttechniker Zeitlohn: 2.178,76 Euro

4. Wirksamkeit und Geltungsdauer

Diese Änderungen des Kollektivvertrages treten am 1. März 2023 in Kraft und gelten bis zum 29. Februar 2024.


Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister:

Peter Konrad

Bundesvorsitzender Forstunternehmer

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund – Gewerkschaft PRO-GE

Franz Stürmer

Sekretär

Fabian Fluch

Bundesbranchenvorsitzender Agrar


Wien, am 16. März 2023