Lohnordnung Fahrradboten, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2022

Gilt für:
Österreichweit

A. Stunden-, Wochen- und Monatslöhne

Lohnkategorie

Fahrer von ein- und zweispurigen Fahrrädern zur Beförderung von Gütern, sowie alle sonstigen ArbeiterInnen

Lohntabelle Fahrradboten 2022

Normal
Stundenlöhne in EuroWochenlöhne in EuroMonatslöhne in Euro
9,21368,401.593,33

B. Kilometergeld und Kostenersatz

1. Kilometergeld

1. Für die Verwendung eines Privatfahrrades im Rahmen einer Dienstreise iSd § 26 Z 4 EStG 1988, ist dem Fahrradboten ein Kilometergeld in Höhe von 0,24 € pro
km zu zahlen.

2. Das Kilometergeld dient insbesondere zur Abdeckung der laufenden Kosten
einschließlich üblicher Reparaturen, welche durch die dienstliche Verwendung des Privatfahrrades entstehen.

3. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort verlässt. Als Dienstort (Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) gilt jener Ort (genaue Anschrift des Beschäftigungsortes im Anmeldeformular) an dem der Dienstnehmer zur Sozialversicherung gemeldet ist.

4. Uber die gefahrenen Kilometer sind fortlaufend ein Fahrtenbuch oder sonstige
Unterlagen zum Nachweis, der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer, zu
führen. Aus dem Fahrtenbuch bzw. aus den Unterlagen müssen das Datum, die
Anzahl der gefahrenen Kilometer, der Ausgangs- und der Zielpunkt sowie Zweck
jeder einzelnen betrieblichen Fahrt klar erkennbar sein. Der Nachweis kann auch
in digitaler Form erfolgen. Das Fahrtenbuch bzw. der Nachweis ist über
Aufforderung, jedenfalls aber am Ende des Kalender- oder Geschäftsjahres bzw.
beim Ausscheiden des Angestellten, zur Abrechnung vorzulegen. Die Abrechnung
hat nach den im Betrieb üblichen Zeitabständen zu erfolgen.

5. Ansprüche im Sinne dieses Abschnittes müssen spätestens innerhalb von 3
Monaten nach Beendigung der Dienstreise bzw. der vereinbarten oder
aufgetragenen Vorlage des Fahrtenbuches oder sonstigem Nachweis der
gefahrenen Kilometer bei sonstigem Verfall beim Arbeitgeber durch
Rechnungslegung bzw. Vorlage der Unterlagen geltend gemacht werden.

2. Kostenersatz bei Verwendung Privathandy

Bei Verwendung eines Privathandys für die beruflich notwendige Tätigkeit, ist dem Fahrradboten ein Kostenersatz in Höhe von 20,00 Euro pro Monat zu vergüten. Diese Vergütung bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung und ist entsprechend dem Beschäftigungsausmaß (Teilzeit, geringfügig etc.) zu aliquotieren.