Lohnordnung F Chemische Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2020

Gültigkeit:
1.5.2020 - 30.4.2021
Gilt für:
Österreichweit

Monatslohntarif

                 Für Arbeiter und gewerbliche Lehrlinge der Firmen

         Borealis Agrolinz Melamine GmbH, Bilfinger Chemserv GmbH,
           Patheon Austria GmbH & Co KG, ESIM Chemicals GmbH und
                                            Nufarm GmbH & Co KG

                  Beilage F zum Kollektivvertrag vom 17. Juni 2020


Ab 1. Mai 2020 gilt bei 38-stündiger wöchentlicher Arbeitszeit nachstehende Lohntabelle:

Kategorie Bezeichnung Monatsgrundwert
in Euro
15 Spezialfacharbeiter Sonderklasse I 2.867,91
14 Spezialfacharbeiter Sonderklasse II 2.796,16
13 Spezialfacharbeiter I 2.724,49
12 Spezialfacharbeiter II 2.652,90
11 Qualifizierte Facharbeiter I 2.581,30
10 Qualifizierte Facharbeiter II 2.509,69
09 Facharbeiter I 2.442,50
08 Facharbeiter II 2.385,74
07 Angelernte Arbeiter I 2.314,82
06 Angelernte Arbeiter II 2.254,31
05 Angelernte Arbeiter III 2.193,24
04 Angelernte Arbeiter, Sonst. Arbeiter I 2,137,39
03 Sonstige Arbeiter II 2.076,27
02 Sonstige Arbeiter III 2.025,94

Die Zuordnung der Arbeiter zu den einzelnen Kategorien ergibt sich aus der betrieblichen Vereinbarung über die lohnmäßige Einstufung der Arbeiter und Arbeiterinnen der oben angeführten Unternehmen in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Vom Monatsgrundwert wird der Erfahrungswert berechnet, allenfalls auch die Funktionszulage und die Vertretungszulage.

Lehrlingseinkommen: Euro/Monat
Lehrlinge im 4. Lehrjahr 1.704,00
Lehrlinge im 3. Lehrjahr 1.460,50
Lehrlinge im 2. Lehrjahr 1.217,00
Lehrlinge im 1. Lehrjahr 973,50