Lohnordnung Chemische Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2024

Gültigkeit:
1.5.2024 - 30.4.2025
Gilt für:
Österreichweit

Kategorisierung und Entlohnung

gültig ab 1. Mai 2024

Kategorie Aufgaben und TätigkeitsprofilEuro
Kat. 1: Entfällt  
Kat. 2: Arbeiten, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 2.508,29
Kat.2a: Arbeiten, mit höherer Komplexität im Sinne höherer Anforderungen, die nach kurzen Anweisungen ausgeführt werden können 2.612,74
Kat. 3: Angelernte Arbeiten bis zu einer sechsmonatigen Tätigkeit in dieser Kategorie im Betrieb 2.612,74
Kat. 4: Angelernte Arbeiten nach einer sechsmonatigen Tätigkeit in der Kategorie 3 im Betrieb 2.700,94
Kat. 5: Geprüfte Dampfkesselwärter an kleinen Anlagen. Maschinenverantwortliche für selbständige Betreuung von mehrstufigen Produktionsanlagen nach Abschluss einer betrieblichen Qualifizierung, hauptberufliche Staplerfahrer, die besonders qualifizierte Arbeiten ausführen 2.918,27
Kat. 6: Professionisten bis zu einer einjährigen Betriebszugehörigkeit; Spezialarbeiter mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten, die besonders qualifizierte Arbeiten selbständig ausführen; Chauffeure 3.044,31
Kat. 7: Professionisten; Spezialarbeiter und Chauffeure mit qualifizierten Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 3.325,70
Kat. 8: Professionisten oder Spezialarbeiter mit hervorragenden theoretischen und praktischen Fachkenntnissen, die besonderes Vertrauen erfordernde Arbeiten selbständig ausführen 3.584,33

Vorarbeiter erhalten einen Zuschlag von 15 % von dem ihrer Arbeit entsprechenden kollektivvertraglichen Monatsbezug.

Als "Professionisten" gelten Arbeiter mit abgeschlossener Lehre, die in ihrem erlernten Beruf verwendet werden.

Lehrlingseinkommen

Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt im

LehrjahrMonatliches Lehrlingseinkommen in Euro
1. Lehrjahr 1.218,00
2. Lehrjahr 1.522,50
3. Lehrjahr 1.827,00
4. Lehrjahr 2.131,50

Schichtzulagen

ZulagenartEuro
Nachmittagsschichtzulage 1,9797
Nachtschichtzulage 3,9549