Lohnordnung Buchbinder papier-/kartonverarbeitende Industrie (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2022

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 28. Februar 2022
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2022

Lohntabelle für Buchbinder

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Buchbinderei" heranzuziehen.

  Lohn/Woche in Euro 
Lohngruppe 1  
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 556,37
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 635,78
c) 667,65
Lohngruppe 2  
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 473,59
b) 617,22
c) 598,08
Lohngruppe 3  
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 423,52
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 491,95
Lohngruppe 4  
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 423,52
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 458,11
c) Kraftfahrer 471,26
Lohngruppe 5  
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 423,79
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 436,79
c) 423,79

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag 

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 39,97. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 6,24 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 9. Februar 2022

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA-DJP