Lohnordnung Buchbinder papier-/kartonverarbeitende Industrie (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2017

Gilt für:
Österreichweit

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 27. Februar 2017
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2017

Lohntabelle für Buchbinder

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Buchbinderei" heranzuziehen.

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro 
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 487,78
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 557,39
c) 585,34
Lohngruppe 2 Lohn/Woche in Euro 
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 414,18
b) 541,12
c) 524,34
Lohngruppe 3 Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 367,54
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 430,32
Lohngruppe 4 Lohn/Woche in Euro 
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 367,54
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 399,63
c) Kraftfahrer 411,66
Lohngruppe 5 Lohn/Woche in Euro  
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 367,80
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 379,86
c) 367,80

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag 

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 35,06. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 5,48 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.


Wien, 31. Jänner 2017

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA-DJP