Lohnordnung Autobusbetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2017
- Gilt für:
- Österreichweit
1. Die Stundenlöhne werden in allen Kategorien um 1,4 % angehoben.
2. Spesenvergütungen für Fahrtätigkeiten
Inlandsfahrten
Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Gelegenheitsverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,89 (neues Tagesgeld somit € 22,68) angehoben.
Der Stundensatz für die Spesenvergütung im Linienverkehr bei Fahrtätigkeit wird auf € 1,49 (neues Tagesgeld somit € 17,88) angehoben.
Die Nächtigungsgebühr beträgt € 4,38.
Auslandsfahrten
- Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Gelegenheitsverkehr beträgt unverändert € 2,89 (Taggeld somit € 34,68).
- Der Stundensatz für Auslandsfahrten im Linienverkehr wird auf € 1,82 (Tagesgeld somit € 21,84) angehoben.
- Die Nächtigungsgebühr beträgt € 4,38.
3. Zulagen: Die Zulagen werden ebenfalls um 1,4% angehoben.
Fortsetzung Arbeitsgruppe Vida-Berufsgruppe: Ziel dieser seit Jänner 2015 laufenden Arbeitsgruppe ist es, Anpassungen des Kollektivvertrages an die Branchenerfordernisse (vor allem die Einführung praxisgerechneter Durchrechnungszeiträume der Normalarbeitszeit, klare Gestaltung des KV-Textes für Rechtssicherheit bei Behördenkontrollen etc.) bis Juni 2017 abzuschließen.
Lohntabelle für 2017
Arbeitskategorien | Stundenlohn in € | Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40) |
---|---|---|
Kraftfahrer | ||
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,70 | € 428,00 |
vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,74 | € 429,60 |
vom 11. bis 20. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,82 | € 432,80 |
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,92 | € 436,80 |
Arbeitskategorien | Stundenlohn in € | Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40) |
---|---|---|
Berufskraftfahrer mit bestandener Lehrabschlussprüfung | ||
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,74 | € 429,60 |
vom 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,82 | € 432,80 |
vom 11. bis 20.Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,92 | € 436,80 |
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 11,05 | € 442,00 |
Arbeitskategorien | Stundenlohn in € | Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40) |
---|---|---|
Facharbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden | ||
im 1. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,92 | € 436,80 |
im 2. bis 10. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 10,99 | € 439,60 |
vom 11. bis 20.Betriebszugehörigkeitsjahr | € 11,09 | € 443,60 |
ab dem 21. Betriebszugehörigkeitsjahr | € 11,14 | € 445,60 |
Arbeitskategorien | Stundenlohn in € | Wochenlohn in € (Stundenlohn x 40) |
---|---|---|
Angelernte Arbeiter, die im Werkstättenbetrieb verwendet werden | € 10,40 | € 416,00 |
Garagenvorarbeiter | € 10,92 | € 436,80 |
Garagenarbeiter, Tankwarte, Kassiere, usw. | € 9,20 | € 368,00 |
Die Beträge sind jeweils Bruttobeträge.
Zulagen
- Kraftfahrern, die einen Autobus mit Anhänger oder einen Autobus, der mit mehr als 50 Sitzen (ausgenommen dem Lenkersitz) ausgestattet ist bzw. dessen Gesamtlänge mehr als 10,90 m beträgt, lenken, oder Kraftfahrern, die im Linienverkehr bei Einmannbetrieb eingesetzt sind, gebührt eine Erschwerniszulage von € 0,98 pro Stunde. Diese Erschwerniszulage gebührt für die gesamte Einsatzzeit, gelangt jedoch, auch wenn mehrere der obengenannten Merkmale zutreffen, nur einmal zur Auszahlung.
- Garagenarbeiter, welche während der Nachtzeit Schicht arbeiten, erhalten eine Schichtzulage von € 0,98 pro Stunde.
- Nachtstunden in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr sind im Gelegenheits- und Linienverkehr mit einem Zuschlag von 100 Prozent des Bundeskollektivvertrages zu entlohnen.
- Kraftfahrern, die einen Autobus mit mehr als 13 Metern Gesamtlänge, einen Gelenk-oder Stockbus lenken, gebührt anstelle der in Ziffer a) genannten Zulage eine Erschwerniszulage von € 1,22 pro Stunde.
- Für Dienstnehmer, die in der Garage Dienst verrichten, können aufgrund einer Vereinbarung je nach dem Grad der Verschmutzung Schmutzzulagen von 10 Prozent des Stundenlohnes vereinbart werden.