Lohnordnung Hafner, Platten-, Fliesenleger, Keramiker Kärnten, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2018
- Gültigkeit:
- 1.5.2018 bis 30.4.2019
- Gilt für:
- Kärnten
Kollektivvertrag
Abgeschlossen zwischen der Landesinnung Kärnten der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz.andererseits.
Artikel I. Geltungsbereich
1. Räumlich: Für das Bundesland Kärnten.
2. Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Kärnten der Hafner, Platten und Fliesenleger und Keramiker.
3. Persönlich: Für alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
Artikel II. Lohnerhöhung
A) Für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe
1. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen werden, ab 1. Mai 2018 in Ziffer 2 neu festgesetzt.
2. Anhang gemäß § 18 RKV
Lohntafel-HPF (Lohnordnung) Kärnten
Stundenlohn K2 bis K8 in % vom Facharbeiter K1
Lohnerhöhung 2,50 % Kärnten 2018 | ab 1. Mai 2018 | ||
---|---|---|---|
Kat. | Bezeichnung | € | % |
Facharbeiter Status nur mit LAP | Kärnten | Basis K1 | |
K1 | Facharbeiter*) nach dem 2. Verwendungsjahr | 13,39 | 100 % |
K2 | Facharbeiter*) im 2. Verwendunqsjahr | 12,72 | 95 % |
K3 | Facharbeiter*) im 1. Verwendungsjahr | 12,01 | 90 % |
K4 | Qualifizierter Helfer ohne LAP | 11,39 | 85 % |
*) Hafner, Platten- und Fliesenleger
Lehrlinge | ab 1. Mai 2018 | Mai 2018 | |
---|---|---|---|
Kat. | Bezeichnung | € | % |
K6 | Lehrlinge im 1. Lehrjahr*) | 3,35 | 25 % |
K7 | Lehrlinge im 2. Lehrjahr*) | 4,68 | 35 % |
K8 | Lehrlinge im 3. Lehrjahr*) | 5,70 | 45 % |
K9 | Doppellehre H/F 4. Lehrjahr | 6,94 | 55 % |
Lehrlingsentschädigungen in Prozent vom Facharbeiter K1
*) Hafner, Platten - und Fliesenleger
3. Spannengarantieklausel
Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn ohne Zulagen darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
B) Für Keramikergewerbe
Für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des keramischen Gewerbes, sofern sie sich ausschließlich mit der Erzeugung keramischer Gegenstände befassen.
1. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne FA u. HE und Lehrlingsentschädigungen werden per 1. Mai 2018 in Ziffer 2 neu festgesetzt.
2. Anhang gemäß § 18 RKV
Keramiker Lohntafel (Lohnordnung)
a) Lohnordnung
Stundenlohnbasis: Keramiker FA n.d. 2 Verwendunqsjahr
Lohnerhöhung 2,50 % | ab 1. Mai 2018 | ||
---|---|---|---|
€ | % | ||
Facharbeiter nach dem 2. Verwendungsjahr | 10,66 | 100 % | |
Facharbeiter im 2. Verwendungsjahr | 9,77 | 95 % | |
Facharbeiter im 1. Verwendungsjahr mit LAP | 9,17 | 90 % | |
Qualifizierter Helfer ohne LAP | 9,02 | 85 % |
b) Lehrlingsentschädigungen
Basis: Keramiker FA n.d. 2 Verwendunqsjahr
Lehrlinge Keramiker | ab 1. Mai 2018 | |
---|---|---|
€ | % | |
Lehrlinge im 1. Lehrjahr | 2,55 | 25 % |
Lehrlinqe im 2. Lehrjahr | 3,41 | 35 % |
Lehrlinge im 3. Lehrjahr | 4,26 | 45 % |
Artikel IV. Sonstige Vereinbarung
1. Die Landesinnung Kärnten der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker bleibt weiterhin als Verhandlungspartner für die Hafner, Platten- und Fliesenleger in Kärnten vom Sozialpartner anerkannt und führt in Zukunft die Lohnverhandlungen für das Bundsland Kärnten eigenständig.
2. Der Akkordvertrag für Platten- und Fliesenleger wird zeitgleich für das Bundesland Kärnten abgeschlossen und ist intergriender Bestandteil des Gesamtkollektivvertrages, Anhang gemäß § 18 RKV, Lohntafel (Lohnordnung) - Kärnten.
3. Es wird grundsätzlich vereinbart, dass für die kommende Verhandlungsrunde/ Vertrag 2018/19) der Themenkreis "RKV - Punkt Reisegeld und Bemessungsgrundlage für Zulagen" von den unterzeichneten Vertragspartnern weiterhin überarbeitet wird, und zeitnah einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden soll.
Artikel V.
Die Lohnkategorien K2 bis K8 werden wie im Vertrag vom 1. Mai 2016 in weiterer Zukunft in Prozentstaffelungen vom Basislohn – Facharbeiterlohn n.d. 2. VJ , Kategorie (K1) aus berechnet:
Stundenlohn in Prozent vom Facharbeiter K1
Facharbeiter/Helfer | ab 1. Mai 2018 | |
---|---|---|
Kat. | Bezeichnung | |
K1 | Facharbeiter*) nach dem 2. Verwendungsjahr | 100 % |
K2 | Facharbeiter*) im 2. Verwendunqsjahr | 95 % |
K3 | Facharbeiter*) im 1. Verwendungsjahr mit LAP | 90 % |
K4 | Qualifizierter Helfer ohne LAP | 85 % |
*) Hafner, Platten - und Fliesenleger
Lehrlinge | ab 1.Mai 2018 | |
---|---|---|
Kat. | Bezeichnung | |
K5 | Lehrlinqe im 1. Lehrjahr*) | 25 % |
K6 | Lehrlinge im 2. Lehrjahr*) | 35 % |
K7 | Lehrlinqe im 3. Lehrjahr*) | 45 % |
K8 | Doppellehre H/F 4. Lehrjahr*) | 55 % |
Lehrlingsentschädigungen in Prozent vom Facharbeiter K1
*) Hafner, Platten- und Fliesenleger
Artikel VI.
Der Akkordvertrag für Platten- und Fliesenleger ist Bestandteil dieser Vereinbarung, und ist zeitlich aneinander gekoppelt. Basis für die Berechung des Akkordvertrages bleibt der Facharbeiterlohn – Hafner, Platten- und Fliesenleger
– K1.
Artikel VII.
Im Akkordvertrag ist der § 3 (Vereinbarung zu § 5 Rahmenkollektivvertrag (Streichung des § 5 Akkordarbeit gesamt) weiterhin aufrecht (siehe Akkordvertrag 2018/19).
Artikel VIII.
Vereinbarung zu § 7 Reiseaufwandentschädigung, Fahrtkosten und Fahrtzeitver gütung im Rahmenkollektivvertrag (Änderung 2016), gilt der Punkt 2b [Burgen land] auch sinngemäß gleichlautend für das Bundesland Kärnten.
Artikel IX. Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer
Der vorliegende Kollektivvertrag mit seinen Teilen, Rahmenkollektivvertrag (Änderung 2016) / Lohnordnung / Akkordvertrag, beginnt seine Wirksamkeit, am
1. Mai 2018. Der Kollektivvertrag mit all seinen Teilen und Vereinbarungen gelten bis 30. April 2019.
Artikel X. Besondere Vereinbarung für den Abschluss 2018
Die Lohntabelle tritt mit 1. Mai 2018 in Kraft, der Monat Mai 2018 ist wie folgt zu entlohnen:
Hafner, Platten- und Fliesenleger
ArbeitnehmerInnen:
Alle aus dem geltenden Kollektivvertrag und Akkordvertrag resultierenden Erhöhungen werden aber erst ab dem 1.6.2018 schlagend. Dafür ist für den Monat Mai in der Juniauszahlung 2018 dem Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 70,00 zu leisten. Damit sind alle aus dem Kollektivvertrag und Akkordvertrag entstehenden Ansprüche für den Monat Mai 2018 abgegolten, eine gesonderte Aufrollung des Abrechnungszeitraumes Mai 2018 hat aufgrund der Einmalzahlung nicht mehr zu erfolgen.
Lehrlinge:
Alle aus dem geltenden Kollektivvertrag und Akkordvertrag resultierenden Erhöhungen werden aber erst ab dem 1.6.2018 schlagend. Dafür ist für den Monat Mai in der Juniauszahlung 2018 dem Lehrling eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 35,00 zu leisten. Damit sind alle aus dem Kollektivvertrag und Akkordvertrag entstehenden Ansprüche für den Monat Mai 2018 abgegolten, eine gesonderte Aufrollung des Abrechnungszeitraumes Mai 2018 hat aufgrund der Einmalzahlung nicht mehr zu erfolgen.
Keramiker
Arbeitnehmerinnen:
Alle aus dem geltenden Kollektivvertrag und Akkordvertrag resultierenden
Erhöhungen werden aber erst ab dem 1.6.2018 schlagend. Dafür ist für den Monat Mai in der Juniauszahlung 2018 dem Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 70,00 zu leisten. Damit sind alle aus dem Kollektivvertrag und Akkordvertrag entstehenden Ansprüche für den Monat Mai 2018 abgegolten, eine gesonderte Aufrollung des Abrechnungszeitraumes Mai 2018 hat aufgrund der Einmalzahlung nicht mehr zu erfolgen.
Lehrlinge:
Alle aus dem geltenden Kollektivvertrag und Akkordvertrag resultierenden Erhöhungen werden aber erst ab dem 1.6.2018 schlagend. Dafür ist für den Monat Mai in der Juniauszahlung 2018 dem Lehrling eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 35,00 zu leisten. Damit sind alle aus dem Kollektivvertrag und Akkordvertrag entstehenden Ansprüche für den Monat Mai 2018 abgegolten, eine gesonderte Aufrollung des Abrechnungszeitraumes Mai 2018 hat aufgrund der Einmalzahlung nicht mehr zu erfolgen.
Für die
Landesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
Gerhard Santer
Landesinnungsmeister
Harald Dörfler
Landesinnungs-Geschäftsführer
Für den
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau - Holz
Abg. z. N. Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender
Mag. Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer
Wien/Klagenfurt/WS, am 21. Juni 2018
Anlage: Akkordvertrag 2018/2019