Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Gültigkeit:
1.1.2022 - 31.12.2022
Gilt für:
Wien

Kollektivvertrag

gültig ab 1.1.2022 

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft vida andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.

2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.

3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

§ 2 Lohnabkommen 

Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer.

 LohngruppeMonatslohn
1. Spezialfacharbeiter  € 2.067,23
2. Facharbeiter  € 1.989,28
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter  € 1.951,55
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart)€ 1.886,15
5. Solarienwart€ 1.878,83  
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter€ 1.808,21

Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:

Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter

Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker  

Lohngruppe 2: Facharbeiter

Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf. 

Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter

Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.

Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)

Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 5: Solarienwart

Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter 

Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).

Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.


Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Der Fachgruppenobmann:

Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger

Die Fachgruppengeschäftsführerin:

Mag.a Marion Esslinger

Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Der Fachgruppenobfrau:

KommR Gerti Schmidt

Die Fachgruppengeschäftsführerin:

Mag.a Johanna Fangl, LLM

Für die
Gewerkschaft vida
Johann Böhm-Platz 1, 1020 Wien

Der Vorsitzende:

Roman Hebenstreit

Die Generalsekretärin:

Mag.a Anna Daimler, BA

Der Fachbereichsvorsitzende:

Gerald Mjka

Die 

Fachbereichssekretärin:

Farije Selimi