Lohn-/Gehaltsordnung Garagen-, Tankstellen-, Serviceunternehmungen, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2025
- Gilt für:
Löhne und Gehälter nach Verwendungsgruppen
Lohn- und Gehaltstafel für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen gültig ab 1.1.2025
Arbeiter (Beträge in Euro) | VG 1 | VG 2 |
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bis zum vollendeten 3. Dienstjahr | 2.034,00 | 2.069,00 |
bis zum vollendeten 6. Dienstjahr | 2.085,00 | 2.143,00 |
bis zum vollendeten 9. Dienstjahr | 2.137,00 | 2.217,00 |
ab dem 10. Dienstjahr | 2.189,00 | 2.292,00 |
Angestellte (Beträge in Euro) | VG 3 | VG 4 | VG 5 | VG 6 |
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bis zum vollendeten 3. Dienstjahr | 2.112,00 | 2.160,00 | 2.323,00 | 2.506,00 |
bis zum vollendeten 6. Dienstjahr | 2.199,00 | 2.260,00 | 2.428,00 | 2.625,00 |
bis zum vollendeten 9. Dienstjahr | 2.288,00 | 2.360,00 | 2.539,00 | 2.740,00 |
ab dem 10. Dienstjahr | 2.374,00 | 2.460,00 | 2.644,00 | 2.856,00 |
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Lohn- und Gehaltstafel erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.
Hinweis:
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