Lohn-/Gehaltsordnung Garagen-, Tankstellen-, Serviceunternehmungen, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2024
- Gilt für:
- Österreichweit
Löhne und Gehälter nach Verwendungsgruppen
Lohn- und Gehaltstafel für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen gültig ab 1.1.2024
Arbeiter (Beträge in Euro) | VG 1 | VG 2 |
---|---|---|
bis zum vollendeten 3. Dienstjahr | 1.961,00 | 1.995,00 |
bis zum vollendeten 6. Dienstjahr | 2.011,00 | 2.067,00 |
bis zum vollendeten 9. Dienstjahr | 2.061,00 | 2.138,00 |
ab dem 10. Dienstjahr | 2.111,00 | 2.210,00 |
Angestellte (Beträge in Euro) | VG 3 | VG 4 | VG 5 | VG 6 |
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bis zum vollendeten 3. Dienstjahr | 2.037,00 | 2.083,00 | 2.240,00 | 2.417,00 |
bis zum vollendeten 6. Dienstjahr | 2.121,00 | 2.179,00 | 2.341,00 | 2.531,00 |
bis zum vollendeten 9. Dienstjahr | 2.206,00 | 2.276,00 | 2.448,00 | 2.642,00 |
ab dem 10. Dienstjahr | 2.289,00 | 2.372,00 | 2.550,00 | 2.754,00 |
Rahmenrechtliche Änderung:
§ 4 Pkt 1 wird um eine lit d ergänzt:
"Umkleidezeiten gelten, sofern sie im Betrieb anfallen und es sich dabei um den Wechsel dienstnotwendiger Kleidung handelt, als Arbeitszeit."
Hinweis:
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