Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ab 1.1.2023
- Gültigkeit:
- 1.1.2023 - 31.12.2023
- Gilt für:
- Österreichweit
Kollektivvertragsabschlussprotokoll
Bewachungsgewerbe zum 1. Jänner 2023
Abschnitt I
Kollektivvertrag zum 1.Jänner 2023 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Juli 2021 werden wie folgt abgeändert:
1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2. Zu § 11 Der 24. und 31. Dezember
Die Höhe des Zuschlages erhöht sich von 50 % auf 100 %.
3. Zu § 21 Lohnordnung
Die Grundstundenlöhne betragen:
Verwendungsgruppe A - Wachdienst ........................................ EUR 10,76
Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst .......... EUR 11,83
Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ................................. EUR 10,76
Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ..................................... EUR 13,24
Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst ................................... EUR 11,92
Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste .... EUR 10,76
Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ............... EUR 14,20
Ab 1. Jänner 2024 werden sämtliche Verwendungsgruppen (A, B6 und E) zumindest in dem Ausmaß erhöht, dass unter rechnerischer Zugrundelegung einer durchschnittlichen Monatslänge von 4,33 Wochen für Arbeitnehmer:innen mit einer vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit im Ausmaß von 40 Stunden ein theoretischer Monatslohn in der Höhe von EUR 2.000,00 erreicht wird.
4. § 22 Nachtzulage
Die Nachtzulage erhöht sich auf 43 Cent pro Stunde.
5. § 23 Abs 1 Zulage für berufsfremde Tätigkeiten
Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 21 Cent pro Stunde.
6. § 23 Abs 3 Außerordentliche Erschwernis im Revierdienst
Die Erschwerniszulage erhöht sich auf 69 Cent pro Stunde.
7. Zu § 25a Anrechnung von Karenzzeiten
§ 25a wird um die Pflegekarenz gemäß § 14c AVRAG ergänzt
8. Zu § 28 Abs 3 Vergütung bei Benützung eines eigenen Fahrrads
Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 54 Cent pro geleistetem Tag- oder Nachtdienst.
9. Zu § 29 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes
Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 16,00 pro Schicht.
10. Zu § 30 Sozialfonds Bewachungsgewerbe
Abs 3, zweiter Satz, lautet neu:
Ab 1. Jänner 2022 beträgt dieser 0,20 v.H. des gebührenden Entgelts (Geld- und Sachbezüge) und der Sonderzahlungen, jeweils gemäß § 49 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 238/2021, auch über die jeweiligen ASVG-Höchstbeitragsgrundlagen hinaus.
30 Abs 3, dritter Satz, lautet neu:
Dies gilt auch hinsichtlich jener Arbeiter und Arbeiterinnen, welche nicht während des gesamten Kalenderjahres durchgehend beschäftigt sind, und auch hinsichtlich geringfügig beschäftigter Arbeiter und Arbeiterinnen.
Abschnitt II
Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste zum 1. Jänner 2023
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Juli 2021 werden wie folgt abgeändert:
1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2. Zu § 8 Überstunden
Am 24. und 31. Dezember angeordnete Arbeitsstunden werden ab 12 Uhr mit einem Zuschlag von 100 % zum Normallohn (inklusive der Nachtzulage gemäß § 14 dieses Kollektivvertrages) vergütet.
2. § 12 Lohnordnung
Der Grundstundenlohn beträgt:
Veranstaltungssicherheitsdienst ...... EUR 10,76
3. § 14 Nachtzulage
Die Nachtzulage erhöht sich auf 43 Cent pro Stunde.
4. Zu § 16 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes
Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 16,00 pro Schicht.
FÜR DEN
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER
BV-Stv. Mag. Martin Wiesinger
Verhandlungsleiter
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
FGO-Stv. Mag. Hans-Georg Chwoyka
Bundesvorsitzender Bewachungsgewerbe
FÜR DEN
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA
Gernot Kopp
Verhandlungsleiter
Ursula Woditschka
Fachbereichssekretärin
Wien, am 25. November 2022