Lohnordnung Rauchfangkehrer Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2015
- Gilt für:
- Vorarlberg
Zusatzkollektivvertrag
zum Kollektivvertrag für das Rauchfangkehrergewerbe vom 1. Jänner 1988
abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Rauchfangkehrer Vorarlberg einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.
§1 Geltungsbereich
Räumlich: Für das Bundesland Vorarlberg
Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Innung der Rauchfangkehrer
Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Lehrlinge, jedoch mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge
§2 Geltungsbeginn
Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt am 1.1.2015 in Wirksamkeit und endet am 31.12.2015.
§3 Löhne und Lehrlingsentschädigungssätze
Die derzeit gültigen kollektivvertraglichen Löhne und Lehrlingsentschädigungssätze werden wie folgt neu festgesetzt:
I. Löhne Gesellen und Gehilfen (Bruttomonatslöhne)
Bruttomonatslöhne | inkl. 8,5% Schmutzzulage | |
---|---|---|
im 1. und 2. Dienstjahr | € 1.382,49 | € 1.500,-- |
Stundenlohn | € 7,99 | € 8,66 |
ab dem 3. Dienstjahr | € 1.474,65 | € 1.600,-- |
Stundenlohn | € 8,51 | € 9,24 |
II. Lehrlingsentschädigungssätze (Bruttomonatslöhne)
a) ohne Kost und Quartier
Bruttomonatslöhne | inkl. 8,5% Schmutzzulage | |
---|---|---|
1. Lehrjahre | € 553,00 | € 600,- |
2. Lehrjahre | € 691,24 | € 750,- |
3. Lehrjahre | € 875,57 | € 950,- |
b) mit Kost und Quartier
Bruttomonatslöhne | inkl. 8,5% Schmutzzulage | |
---|---|---|
1. Lehrjahre | € 387,10 | € 420,- |
2. Lehrjahre | € 506,91 | € 550,- |
3. Lehrjahre | € 672,81 | € 730,- |
§4 Zulagen
Schmutzzulage:
Nachdem die von diesem Zusatzkollektivvertrag erfassten Tätigkeiten mit einer außerordentlichen Verschmutzung von Körper und Bekleidung der Arbeitnehmer zwangsläufig verbunden sind, gebührt dem Arbeitnehmer eine Schmutzzulage.
Die Schmutzzulage beträgt monatlich 8,5 % des kollektivvertraglichen Bruttomonatslohnes bzw. der Lehrlingsentschädigung.
Berufsbekleidung:
Für die Anschaffung der Berufsbekleidung ist für die Gesellen einmal jährlich ein Beitrag von € 90,- zu leisten, außer die Berufsbekleidung wird durch den Betrieb beigestellt.
§5 Begünstigungsklausel
Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer günstiger stellen als dieser Zusatzkollektivvertrag, bleiben aufrecht.
§6 Aufhebung bestehender Kollektivverträge
Mit Inkrafttreten dieses Zusatzkollektivvertrages tritt der zwischen der Innung der Rauchfangkehrer Vorarlbergs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits mit 12.5.2005 abgeschlossene Zusatzkollektivvertrag außer Kraft.
Feldkirch, am 4.12.2014
INNUNG DER RAUCHFANGKEHRER
Innungsmeister:
Albert Lässer
Innungsgeschäftsführer:
Ing. Alfred Hehle
ÖSTERREICHISCHE GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT BAU-HOLZ
Bundesvorsitzender:
Abg. z. NR Josef Muchitsch
Bundesgeschäftsführer:
Mag. Herbert Aufner