Lohnordnung Rauchfangkehrer Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2019
- Gilt für:
- Burgenland
Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz andererseits.
Ergänzung zum Bundeskollektivvertrag vom 1. Jänner 1988 - Anhang 11.
I. Geltungsbereich
a) räumlich: Für den Bereich des Bundeslandes Burgenland
b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland
c) persönlich: Für alle bei Mitgliedsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.
II. Löhne
Wirksamkeitsbeginn 1.1.2019 | |
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A) Qualifizierte Gesellen, monatlich | 1.708,74 |
B) Gesellen (Arbeitnehmer mit Lehrabschlussprüfung) monatlich | 1.600,39 |
C) Gehilfen (ausgelernte Arbeitnehmer ohne Lehrabschlussprüfung) monatlich | 1.403,60 |
D) Helfer (Hilfsarbeiter) monatlich | 1.220,56 |
E) Lehrlinge | |
Lehrlinge im 1. Lehrjahr, monatlich 30 % des Gesellen Lohngr. B (ab 1.1.2019) | 480,12 |
Lehrlinge im 2. Lehrjahr, monatlich 45 % des Gesellen Lohngr. B (ab 1.1.2019) | 720,18 |
Lehrlinge im 3. Lehrjahr, monatlich 60 % des Gesellen Lohngr. B (ab 1.1.2019) | 960,23 |
F) Zulagen | |
Allen Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Lehrlinge, gebührt eine Schmutzzulage von pro Monat | 124,30 |
Für Hochdruckdampfkesseln gebührt dem Gesellen und Gehilfen an Wochentagen pro Arbeitsstunde | 3,90 |
An Sonn- und Feiertagen | 7,00 |
Die Zulage für Geschäftsführer beträgt 25 % vom höchsten Gesellenlohn.
G) Für Arbeiter in der Zeit von 20.00 bis 5.00 Uhr gebührt ein Zuschlag von 100 %
H) Internatkosten
Bei Abschluss der Berufsschule mit gutem oder ausgezeichnetem Erfolg werden die Berufsschul-Internatskosten zu 100 % vom Dienstgeber übernommen.
Bei externer Unterbringung werden maximal die Kosten im Ausmaß der Höhe der Berufsschul-Internatskosten übernommen.
III. Wirksamkeitsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2019 in Kraft.
Derzeit bestehende, für den Arbeitnehmer günstigere Löhne und Arbeitsbedingungen, werden durch das Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages nicht berührt.
Im Herbst 2019 werden Verhandlungen über die Erhöhung der KV-Löhne aufgenommen.
Damit tritt der Kollektivvertrag vom 5.12.2014 außer Wirksamkeit.
Eisenstadt, 1.12.2018
Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland
Herbert Baumrock
Landesinnungsmeister
Ing. Karl Tinhof
Fachgruppengeschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
Abg. z. NR Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender
Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer